1914–1918
Erinnerungsorte · Lettland

Kriegsgräberstätte Siuxt / Dzukste in Lettland: Anlage, Lage und Geschichte

Diese Seite fasst zusammen, was über die Kriegsgräberstätte Siuxt / Dzukste überliefert ist: die Anlage selbst, ihre Lage und der rechtliche Rahmen, in dem sie erhalten wird.

Kriegsgräberstätte, stellvertretende Ansicht – zur Anlage Siuxt / Dzukste liegt in diesem Verzeichnis kein eigenes Bild vor
Kriegsgräberstätte, stellvertretende Ansicht – zur Anlage Siuxt / Dzukste liegt in diesem Verzeichnis kein eigenes Bild vorSnowdog · Public domain · Wikimedia Commons

Die Anlage Siuxt / Dzukste

1996 erhielt der Volksbund von den lettischen Behörden die Genehmigung, das größtenteils noch als Rasenfläche vorhandene Gräberfeld des ehemaligen Kriegerfriedhofes der 290. Infantrie-Division in Dzukste neu zu gestalten. Auf diesem nahe der Kirche gelegenen Friedhof wurden im 2. Weltkrieg, nach den uns vorliegenden Meldungen, ca. 400 deutsche Soldaten bestattet. Im Rahmen der Planung wurde festgestellt, dass von der ringförmig gestalteten Kriegsgräberanlage nur noch die drei inneren Gräberreihen (135 Tote) vorhanden waren. Die außerhalb gelegenen Gräber der alten Blöcke IX - XI sind durch Überbettungen bei Erweiterung des angrenzenden Zivilfriedhofes verlorengegangen. Da ein Belegungsplan des Soldatenfriedhofes aus der Kriegszeit vorhanden war, konnten die Einzelgrabanlagen des inneren Teiles rekonstruiert und mit namentlich gekennzeichneten Granitkreuzen versehen werden. Im Mittelpunkt der Anlage wurde ein zentraler Gedenkplatz mit einem Hochkreuz gestaltet. Hier sind in alphabetischer Folge die Namen, Geburts- und Sterbedaten der überbetteten Toten (63) und außerhalb des Friedhofes beerdigten deutschen Soldaten (222) zu finden. Die Einweihung der Kriegsgräberanlage war am 14. Juni 1997. Mit der Pflege hat der Volksbund die Gemeindeverwaltung in Dzukste beauftragt.

Siuxt / Dzukste liegt in Lettland und geht auf Bestattungen in Frontnähe oder am Sterbeort zurück. Spätere Umbettungen haben den Bestand verändert; welche Gräber an welchen Ort verlegt wurden, ist nur über die Gräberkartei zu klären.

Lage und Wegbeschreibung

Die genaue Adresse lautet:Deutscher Zivilfriedhof Dzukste3147 Dzukste / LettlandGPS:56°42'25.79"N; 23°14'42.79"E

Wie bei allen Anlagen dieses Verzeichnisses gilt: Die Wegangabe stammt aus dem übernommenen Datenbestand. Straßenführungen, Zufahrten und Zuständigkeiten können sich seither geändert haben; vor einem Besuch lohnt eine kurze Rückfrage bei der Gemeinde oder der Friedhofsverwaltung.

Landesinformation für Lettland

In Lettland vermutet der Volksbund etwa 100.000 Kriegstote des Zweiten Weltkrieges in ursprünglich rund 6.600 Grablageorten. Hinzu kommen 210 Kriegsgräberstätten mit etwa 30.000 Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Das deutsch-lettische Kriegsgräberabkommen wurde am 24. Januar 1996 abgeschlossen. Als offiziellen Partner des Volksbundes hat der lettische Staat das #q#Brüderfriedhöfekomitee#q# benannt. Bereits 1991 wurde in Riga ein deutscher Kriegsgefangenenfriedhof eingeweiht #d# das erste Projekt, bei dem der Volksbund in der ehemaligen Sowjetunion selbst arbeiten konnte. Seitdem hat der Volksbund Kriegsgräberstätten des Zweiten Weltkrieges in Cesis (Wenden), Dzukste, Riga, Saldus (Frauenburg), Valka (Walk), Daugavpils (Dünaburg), Jelgava (Mitau) und Ogre eingeweiht und mehr als 30 Soldatenfriedhöfe des Ersten Weltkrieges mit Hilfe von Jugendlagern und Bundeswehr instand gesetzt. Mit der Einweihung des Friedhofes Riga-Beberbeki im September 2007 hat der Volksbund die in der Länderplanung vorgesehenen Sammelfriedhöfe des Zweiten Weltkrieges ausgebaut. Als vorerst letzte Baumaßnahme wurde die Instandsetzung des Kriegsgefangenenfriedhofes in Salaspils bei Riga realisiert. Die Toten des

Kriegsgräberabkommen in Lettland

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Lettland über Kriegsgräber Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Lettland - in dem Wunsch, für die im Hoheitsgebiet der Republik Lettland liegenden deutschen Kriegsgräber eine endgültige Regelung zu schaffen, in dem Bestreben, die Erhaltung und Pflege dieser Gräber in würdiger Weise und gemäß den Bestimmungen des geltenden humanitären Völkerrechts sicherzustellen, in Ausführung von Nummer 13 der Gemeinsamen Erklärung vom 20. April 1993 über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland, in Anbetracht der Tatsache, daß für die Pflege der Gräber lettischer Kriegstoter in Deutschland durch die deutsche Gesetzgebung sowie die darauf beruhende Praxis Sorge getragen ist und daß das dauernde Ruherecht für die lettischen Kriegstoten gewährleistet ist - sind wie folgt übereingekommen: Artikel 1 Im Sinne dieses Abkommens bedeuten die Begriffe: a) "deutsche Kriegstote": - Angehörige der deutschen Streitkräfte, - diesen nach deutschem Recht gleichgestellte Personen, - sonstige Personen deutscher Staatsangehörigkei

Kriegsgräber in Lettland

Für Lettland ist die Erhaltung deutscher Kriegsgräber zwischenstaatlich geregelt. Zuständig sind die Behörden des Landes, in dem die Gräber liegen, in Zusammenarbeit mit dem deutschen Kriegsgräberdienst; die Anlagen sind dadurch dauerhaft gesichert, auch wenn sie abseits größerer Orte liegen.

Bei Siuxt / Dzukste ist wie bei allen Anlagen außerhalb des deutschen Sprachraums die Ortsnamenfrage zu beachten. Historische und heutige amtliche Bezeichnung können voneinander abweichen; für eine Anfrage an eine Behörde vor Ort sollten beide Formen angegeben werden.

Umbettungen sind in mehreren Wellen erfolgt, zuletzt in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Der in älteren Unterlagen genannte Bestattungsort ist deshalb nicht in jedem Fall der heutige.

Hinweise für einen Besuch

Siuxt / Dzukste ist ein Friedhof und kein Ausflugsziel; die örtliche Friedhofsordnung gilt uneingeschränkt. Die Öffnungszeiten richten sich nach denen des Friedhofs, auf dem die Anlage liegt.

Die oben genannte Wegangabe stammt aus dem übernommenen Bestand; sie ist für die Anfahrt brauchbar, ersetzt aber keine aktuelle Auskunft der Verwaltung. Wer mit einer Gruppe kommt, meldet sich am besten vorher an; für Lettland gilt das besonders dann, wenn eine Kranzniederlegung geplant ist.

Wer an Siuxt / Dzukste eine Gedenkveranstaltung vorbereitet, findet Ablaufvorschläge und Handreichungen unter Downloads; die Namenssuche selbst ist in der Anleitung zur Gräbersuche beschrieben.

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Häufige Fragen

Wo liegt die Kriegsgräberstätte Siuxt / Dzukste?

Die Anlage liegt in Lettland. Die genaue Adresse lautet:Deutscher Zivilfriedhof Dzukste3147 Dzukste / LettlandGPS:56°42'25.79"N; 23°14'42.79"E

Wer ist in Siuxt / Dzukste bestattet?

Die Beschreibung der Anlage nennt die Belegung, soweit sie in diesem Verzeichnis überliefert ist. Namenslisten der Bestatteten führen die zuständigen Gräberdienste, nicht dieses Verzeichnis. Der Einstieg in eine Namenssuche ist in der Anleitung zur Gräbersuche beschrieben.

Wer pflegt die Kriegsgräber in Lettland?

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Lettland über Kriegsgräber Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Lettland - in dem Wunsch, für die im Hoheitsgebiet der Republik Lettland liegenden deutschen Kriegsgräber eine endgültige Regelung zu schaffen, in dem Bestreben, die Erhaltung und Pflege dieser Gräber in würdiger Weise und gemäß den Bestimmungen des geltenden humanitären Völkerrechts sicherzustellen, in Ausführung von Nummer 13 der Gemeinsamen Erklärung vom 20. April 1993 über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der

Darf die Anlage besucht werden?

Siuxt / Dzukste ist wie jede Kriegsgräberstätte öffentlich zugänglich, soweit der Friedhof geöffnet ist, auf dem die Anlage liegt. Für Lettland gilt die jeweilige örtliche Friedhofsordnung. Eine Anmeldung ist für Einzelbesuche nicht nötig, für Gruppen und Kranzniederlegungen dagegen üblich.

Quellen

  • Bestandsangaben dieses Verzeichnisses zur Anlage Siuxt / Dzukste.
  • Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz).
  • Zwischenstaatliche Kriegsgräberabkommen für Lettland.