Kriegsdenkmäler nach dem Ersten Weltkrieg: Formen, Geschichte und der Umgang mit ihnen heute
Nach 1918 entstand in fast jeder europäischen Gemeinde ein Denkmal für die Gefallenen. Sie stehen bis heute – oft übersehen, gelegentlich umstritten, fast immer der einzige öffentliche Ort, an dem die Namen der Toten eines Ortes zu lesen sind.

Warum nach 1918 überall Denkmäler entstanden
Der Erste Weltkrieg war der erste Krieg, in dem der einzelne gefallene Soldat einen Anspruch auf ein individuelles Grab und auf die Nennung seines Namens erhielt. Zugleich lagen die meisten Gräber Hunderte Kilometer entfernt und blieben für die Angehörigen unerreichbar. Das Denkmal am Heimatort war der Ersatz: ein Ort, an dem getrauert werden konnte, wo kein Grab war.
Getragen wurden die Denkmäler meist nicht vom Staat, sondern von Gemeinden, Kriegervereinen, Kirchengemeinden, Betrieben, Schulen und Sportvereinen. Deshalb sind sie so unterschiedlich – und deshalb stehen sie oft an unerwarteten Orten.
Formen und ihre Aussagen
Die Gestaltung ist nie neutral. Vier Typen kommen besonders häufig vor.
- Die Namenstafel. Der schlichteste und häufigste Typ: eine Platte mit Namen, oft nach Jahrgängen geordnet. Sie enthält keine Deutung außer der Aufzählung.
- Der sterbende oder trauernde Krieger. Verbreitet in den 1920er Jahren, häufig als Relief; die Figur ist Opfer, nicht Sieger.
- Der wehrhafte Soldat. Aufrecht, bewaffnet, blickt nach vorn. Diese Form nahm in den 1930er Jahren zu und ist heute am häufigsten Gegenstand von Debatten.
- Das abstrakte Mal. Findling, Kreuz, Stele oder Mauer ohne Figur. Nach 1945 der Regelfall, weil jede Figur Position bezogen hätte.
Genauso aufschlussreich sind die Inschriften. Zwischen „Den gefallenen Helden" und „Den Opfern des Krieges" liegen zwei völlig verschiedene Auffassungen davon, was 1914 bis 1918 geschehen ist.
Denkmal, Denkmäler oder Denkmale?
Beide Pluralformen sind korrekt. Der Duden führt Denkmäler und Denkmale gleichberechtigt. In der Umgangssprache überwiegt eindeutig „Denkmäler". „Denkmale" ist die Form, die im Denkmalschutz und in der Fachsprache der Kunstgeschichte bevorzugt wird – etwa in Begriffen wie Bodendenkmale oder Baudenkmale.
Ein inhaltlicher Unterschied besteht nicht. Wer Verwaltungstexte schreibt, wählt in der Regel „Denkmale", weil die Landesdenkmalgesetze diese Form verwenden; in allen anderen Zusammenhängen ist „Denkmäler" die unauffälligere Wahl.
Was Kommunen heute mit ihnen machen
Viele Denkmäler sind in die Jahre gekommen: Inschriften verwittern, Standorte sind zugewachsen, der ursprüngliche Bezug ist verloren. Vier Umgangsweisen haben sich herausgebildet.
Instandsetzen und stehen lassen. Der häufigste Fall. Reinigung, Sicherung der Inschrift, Freischnitt.
Kommentieren. Eine zusätzliche Tafel ordnet Entstehungszeit, Auftraggeber und Bildsprache ein. Das ist bei problematischen Inschriften der Weg, der die Quelle erhält und die Aussage nicht unwidersprochen lässt.
Erweitern. Ergänzung um die Namen ziviler Opfer, von Zwangsarbeitern oder von Verfolgten, die auf dem ursprünglichen Denkmal fehlen.
Umsetzen oder entfernen. Die Ausnahme, meist bei eindeutig nationalsozialistischer Gestaltung. Denkmalschutzrechtlich ist das häufig nicht ohne Weiteres möglich.
Ein Denkmal als Projekt erschließen
Für Schulen und Vereine ist das Denkmal am eigenen Ort ein idealer Ausgangspunkt. Der Weg ist immer derselbe: Namen abschreiben, Jahrgänge notieren, Inschrift dokumentieren, Fotos machen. Danach beginnt die Archivarbeit – Kirchenbücher, Meldeunterlagen, lokale Zeitungen der Kriegsjahre, Verlustlisten.
Am Ende steht oft eine Überraschung: Namen, die im Ort noch existieren; Brüder, die im selben Jahr fielen; ein Toter, der auf dem Denkmal steht, aber in keinem Kirchenbuch der Gemeinde geboren wurde. Anregungen dazu unter Projekte und Bildung, Gräberdaten in der Kriegsgräberliste.
Wer ein Kriegerdenkmal im eigenen Ort einordnen will, kommt mit vier Fragen weit. Wann wurde es errichtet, und wie lange nach Kriegsende? Wer hat es bezahlt, die Gemeinde, ein Verein oder eine Sammlung? Welche Namen stehen darauf, und nach welcher Ordnung sind sie gesetzt, alphabetisch, nach Sterbejahr oder nach militärischem Rang? Und welche Wörter werden für das Sterben verwendet?
Die letzte Frage ist die aufschlussreichste. Zwischen einem Denkmal, das von Gefallenen für das Vaterland spricht, und einem, das Opfer des Krieges nennt, liegt eine vollständige Deutungsverschiebung, und häufig liegen nur wenige Jahre dazwischen. Wo beide Formulierungen am selben Ort stehen, meist auf einer nachträglich ergänzten Tafel nach 1945, lässt sich der Wandel des Gedenkens an einem einzigen Objekt zeigen.
Häufige Fragen
Was ist die Mehrzahl von Denkmal?
Beide Formen sind richtig: Denkmäler und Denkmale. Umgangssprachlich überwiegt „Denkmäler“; „Denkmale“ ist die in Denkmalschutz und Kunstgeschichte übliche Fachform, etwa in „Baudenkmale“ oder „Bodendenkmale“. Inhaltlich unterscheiden sie sich nicht.
Wem gehören Kriegerdenkmäler und wer pflegt sie?
Das ist von Fall zu Fall verschieden. Viele stehen im Eigentum der Gemeinde, andere gehören Kirchengemeinden, Vereinen oder Stiftungen. Die Pflege liegt beim Eigentümer; für Kriegsgräber im engeren Sinn regeln das Gräbergesetz und die Landesvorschriften die dauernde Erhaltung.
Warum stehen auf manchen Denkmälern auch Namen aus dem Zweiten Weltkrieg?
Weil viele Gemeinden nach 1945 keine neuen Denkmäler errichteten, sondern die bestehenden ergänzten – meist durch zusätzliche Tafeln. Das erklärt die häufige Kombination aus einer Gestaltung der 1920er Jahre und einer Namensliste, die bis 1945 reicht.
Darf ein Kriegerdenkmal entfernt werden?
Nur selten ohne Weiteres. Viele Denkmäler stehen unter Denkmalschutz; Veränderung oder Beseitigung bedürfen dann einer Genehmigung der Denkmalbehörde. In der Praxis überwiegt daher die Kommentierung durch eine erklärende Zusatztafel gegenüber der Entfernung.
Quellen
- Reinhart Koselleck / Michael Jeismann (Hrsg.): Der politische Totenkult. Kriegerdenkmäler in der Moderne. Fink, München 1994.
- Meinhold Lurz: Kriegerdenkmäler in Deutschland, 6 Bände. Esprint, Heidelberg 1985–1987.
- Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz).