19141918
Der Weltkrieg · Kapitel 03

Die Folgen des Ersten Weltkriegs: Versailles, neue Staaten und neue Konflikte

Die Folgen des Ersten Weltkriegs reichen weiter als der Krieg selbst. Vier Kaiserreiche verschwanden, die Landkarte Europas wurde neu gezeichnet, und eine Friedensordnung entstand, die den Frieden nicht hielt. Die Folgen des Krieges reichen von den Grenzen des heutigen Ostmitteleuropas bis in die Sozialgesetzgebung.

Die Unterzeichnung des Versailler Vertrags im Spiegelsaal, 28. Juni 1919
Die Unterzeichnung des Versailler Vertrags im Spiegelsaal, 28. Juni 1919Helen Johns Kirtland (1890-1979) and Lucian Swift Kirtland (died 1965) · Public domain · Wikimedia Commons

Die Folgen des Ersten Weltkriegs beginnen mit dem Ende von vier Kaiserreichen

Die Folgen des Ersten Weltkriegs setzten schon vor dem Waffenstillstand ein. Der Krieg beseitigte vier Imperien, die Europa und den Nahen Osten seit Jahrhunderten geprägt hatten. Das Russische Kaiserreich fiel 1917 der Revolution zum Opfer. Das Deutsche Kaiserreich endete am 9. November 1918 mit der Ausrufung der Republik. Österreich-Ungarn zerfiel im Oktober und November 1918 in seine nationalen Bestandteile. Das Osmanische Reich verlor seine arabischen Provinzen und ging 1922/23 in der Türkischen Republik auf.

An ihre Stelle traten Republiken und Nationalstaaten, die ihre Grenzen erst finden mussten. Zwischen 1918 und 1923 gab es in Ostmitteleuropa eine Reihe von Grenzkriegen, Volksabstimmungen und Bürgerkriegen, die in der Erinnerung an den „Großen Krieg" oft untergehen, für die betroffenen Regionen aber die eigentliche Zäsur bildeten.

Der Versailler Vertrag und die Pariser Vorortverträge

Am 28. Juni 1919, auf den Tag fünf Jahre nach Sarajewo, wurde im Spiegelsaal von Versailles der Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich unterzeichnet. Er trat am 10. Januar 1920 in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen:

  • Gebietsabtretungen: Elsass-Lothringen an Frankreich, Eupen-Malmedy an Belgien, Nordschleswig nach Volksabstimmung an Dänemark, große Teile Westpreußens und Posens an Polen, Memelgebiet und Danzig unter internationale Verwaltung.
  • Verlust aller Kolonien, die als Mandatsgebiete des Völkerbunds verteilt wurden.
  • Beschränkung des Heeres auf 100.000 Mann, Verbot von Luftwaffe, U-Booten und schweren Waffen, Entmilitarisierung des Rheinlands.
  • Reparationen, deren Höhe 1921 auf 132 Milliarden Goldmark festgesetzt wurde.
  • Artikel 231, der die Verantwortung für die Kriegsschäden dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten zuwies.

Parallel regelten die Verträge von Saint-Germain (Österreich), Trianon (Ungarn), Neuilly (Bulgarien) und Sèvres beziehungsweise Lausanne (Osmanisches Reich/Türkei) die übrigen Fronten. Der Völkerbund als erste weltweite Friedensorganisation entstand aus derselben Konferenz – ohne die Vereinigten Staaten, deren Senat den Beitritt ablehnte.

Neue Staaten und die neue Landkarte Europas

Neue Staaten entstanden in großer Zahl. Aus dem Zerfall der Imperien gingen Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechoslowakei, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen sowie die Republiken Österreich und Ungarn in ihren neuen Grenzen. Das Prinzip des Selbstbestimmungsrechts, auf das sich die Konferenz berief, ließ sich in ethnisch gemischten Räumen nicht widerspruchsfrei anwenden: In jedem neuen Staat lebten Minderheiten, die sich einem anderen zugehörig fühlten.

Diese neue Staatenordnung trug ihre eigenen Konflikte in sich. Ungarn verlor mit dem Vertrag von Trianon rund zwei Drittel seines Vorkriegsterritoriums. Diese Erfahrung prägte die ungarische Politik der Zwischenkriegszeit ebenso wie die deutsche Debatte über die Ostgrenze. Wie die Zugehörigkeiten vor dem Krieg aussahen, zeigt die interaktive Karte Europa 1914.

Kriegsversehrte, Witwen und Waisen

Der Krieg endete für Millionen Familien nicht 1918. Allein in Deutschland lebten in der Weimarer Republik über zwei Millionen anerkannte Kriegsbeschädigte, dazu Hunderttausende Kriegerwitwen und Waisen. Das Reichsversorgungsgesetz von 1920 schuf ein staatliches Versorgungssystem, das erstmals einen Rechtsanspruch begründete – und dessen Leistungen in der Inflation schnell entwertet wurden.

Die medizinische Versorgung von Amputierten, Gesichtsverletzten und Gasgeschädigten führte zu Fortschritten in Chirurgie und Prothetik. Zugleich zeigte sich die Ratlosigkeit gegenüber psychischen Kriegsfolgen: Die als „Kriegszitterer" bezeichneten Traumatisierten wurden häufig als Simulanten behandelt.

Erinnerung, Denkmäler und ein neuer Gedenktag

Nach 1918 entstand in fast jeder europäischen Gemeinde ein Denkmal für die Gefallenen. Der Umgang mit den Toten wurde erstmals systematisch geregelt: Die Friedensverträge verpflichteten die Staaten, die Kriegsgräber auf ihrem Gebiet dauerhaft zu erhalten und zu pflegen – eine Verpflichtung, die bis heute gilt und die Grundlage der Kriegsgräberstätten in ganz Europa bildet.

In Deutschland wurde 1919 der Volkstrauertag als Gedenktag für die Kriegstoten angeregt und 1922 erstmals begangen. In Großbritannien und im Commonwealth erinnert der Remembrance Day am 11. November mit der Mohnblume, in Frankreich ist der 11. November Nationalfeiertag.

Ungelöste Konflikte: vom Ende des einen zum Beginn des nächsten Krieges

Zu den Folgen des Ersten Weltkriegs gehören auch die Konflikte, die er nicht löste, sondern verschob. Der Satz, der Zweite Weltkrieg sei die Fortsetzung des Ersten, ist eine Verkürzung – aber die Verbindungslinien sind real: die ungelöste Reparationsfrage, die Delegitimierung der Weimarer Republik durch die „Dolchstoßlegende", die revisionistischen Ansprüche in Ungarn, Italien und Deutschland, die Schwäche des Völkerbunds und eine Generation, die Gewalt als politisches Mittel kennengelernt hatte.

Zugleich stand am Ende des Krieges eine Erfahrung, aus der die europäische Nachkriegsordnung nach 1945 ihre Begründung zog: dass die Rivalität der Nationalstaaten in einem industrialisierten Europa in die Katastrophe führt.

Häufige Fragen

Was stand im Versailler Vertrag?

Gebietsabtretungen, Verlust aller Kolonien, Begrenzung des Heeres auf 100.000 Mann, Entmilitarisierung des Rheinlands, Reparationen und in Artikel 231 die Zuweisung der Verantwortung für die Kriegsschäden an das Deutsche Reich und seine Verbündeten. Unterzeichnet wurde er am 28. Juni 1919, in Kraft trat er am 10. Januar 1920.

Welche Staaten entstanden nach dem Ersten Weltkrieg?

Unter anderem Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechoslowakei, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Jugoslawien) sowie die Republiken Österreich und Ungarn in neuen Grenzen. Im Nahen Osten entstanden aus osmanischem Gebiet die Mandatsgebiete, aus denen später Syrien, Libanon, Irak, Jordanien und Israel hervorgingen.

Wie hoch waren die Reparationen?

Die Londoner Konferenz setzte 1921 einen Gesamtbetrag von 132 Milliarden Goldmark fest, faktisch war ein Teil davon nachrangig gestellt. Die Zahlungen wurden mehrfach neu geregelt (Dawes-Plan 1924, Young-Plan 1929) und 1932 in Lausanne praktisch eingestellt. Tatsächlich geleistet wurde ein Bruchteil der Nominalsumme.

Warum führte der Erste Weltkrieg zum Zweiten?

Nicht zwangsläufig, aber er schuf mehrere Voraussetzungen: eine Friedensordnung, die von Verlierern und Teilen der Sieger als ungerecht empfunden wurde, wirtschaftliche Verwerfungen bis zur Weltwirtschaftskrise, die Dolchstoßlegende als Angriff auf die Weimarer Demokratie und eine politische Kultur, in der Gewalt normal geworden war.

Quellen