Kriegsgräberstätte Erfurt, Hauptfriedhof in Deutschland: Anlage, Lage und Geschichte
Diese Seite fasst zusammen, was über die Kriegsgräberstätte Erfurt, Hauptfriedhof überliefert ist: die Anlage selbst, ihre Lage und der rechtliche Rahmen, in dem sie erhalten wird.

Die Anlage Erfurt, Hauptfriedhof
Der Erfurter Hauptfriedhof ist eine 56 ha große Anlage am Westrand der Stadt. Auf ihm befinden sich sieben Gräberfelder mit Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft. 1922 wurde die erste Grabanlage mit 522 Opfern des I. Weltkrieges geschaffen. Ab 1939 wurde die Anlage auf 756 Kriegstote, meist Wehrmachtsangehörige, meist Wehrmachtsangehörige, erweitert. Gleich rechts neben dem Haupteingang ruhen 784 Opfer von Bombenangriffen aus dem Zweiten Weltkrieg. Durch eine Straße getrennt, schließt sich ein Gräberfeld mit 155 zivilen Kriegsopfern aus dem 2. Weltkrieg an. Auf Grund der noch bestehenden Lagepläne konnten 1993/94 die Gräber auf beiden Seiten wieder mit Granitkreuzen gekennzeichnet werden. Am Südwestende des Friedhofsgeländes liegt ein viertes Gräberfeld mit 748 Opfern der Luftangriffe von 1945, daneben die Anlage für sowjetische Kriegsopfer. Aufgrund alter Unterlagen stellte sich 1994 heraus, dass nicht nur 113 sowjetische Soldaten hier bestattet sind. Insgesamt liegen hier 603 Kriegstote, die als Ostarbeiter in Erfurt starben. Die im Zweiten Weltkrieg angelegte Gräberfläche für französische Kriegsgefallene umfasste ursprünglich 103 Kriegsopfer. 1948 wurden 90 Kriegstote von Erfurt nach Berlin überführt. 13 nicht identifizierbare französische Soldaten ruhen weiterhin hier.
Wie Erfurt, Hauptfriedhof entstanden ist, folgt einem verbreiteten Muster: Während des Krieges wurde in der Nähe des Sterbeortes bestattet, meist bei einem Lazarett oder auf dem Friedhof der Garnison. Aus diesen Einzelgräbern wurden in den 1920er Jahren die abgegrenzten Felder, die heute auf vielen kommunalen Friedhöfen liegen.
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein. © Copyright | 2024 | 100-jahre-erster-weltkrieg.eu Datenschutz
Kriegsgräber auf kommunalen Friedhöfen
Ein großer Teil der deutschen Kriegsgräber des Ersten Weltkriegs liegt nicht auf eigenen Soldatenfriedhöfen, sondern als abgegrenztes Feld auf einem kommunalen Friedhof. Erfurt, Hauptfriedhof gehört zu dieser Gruppe, und daraus folgt das meiste Praktische: Zuständig ist die Friedhofsverwaltung der Gemeinde, und dort liegen auch die Belegungsunterlagen.
Rechtlich unterscheiden sich diese Gräber bis heute von allen anderen. Nach dem Gräbergesetz besteht für Kriegsgräber ein dauerndes Ruherecht: Sie dürfen nicht eingeebnet und nicht neu belegt werden, und die Kosten der Erhaltung trägt die öffentliche Hand. Wer eine Anlage aus den Unterlagen der 1920er Jahre sucht, findet sie deshalb in aller Regel noch am selben Ort.
Für die Erinnerungsarbeit ist gerade diese Art von Anlage ergiebig, weil sich die Namen mit kommunalen Quellen verbinden lassen. Sterberegister, Lazarettlisten und Friedhofsbücher liegen häufig im selben Stadtarchiv, und für Erfurt, Hauptfriedhof beginnt eine Recherche deshalb sinnvollerweise dort und nicht bei einer zentralen Stelle.
Hinweise für einen Besuch
Erfurt, Hauptfriedhof ist ein Friedhof und kein Ausflugsziel; die örtliche Friedhofsordnung gilt uneingeschränkt. Die Öffnungszeiten richten sich nach denen des Friedhofs, auf dem die Anlage liegt.
Eine Wegbeschreibung liegt in diesem Verzeichnis nicht vor. Für die genaue Lage innerhalb des Friedhofs gibt die zuständige Verwaltung Auskunft. Wer mit einer Gruppe kommt, meldet sich am besten vorher an; für Deutschland gilt das besonders dann, wenn eine Kranzniederlegung geplant ist.
Wer an Erfurt, Hauptfriedhof eine Gedenkveranstaltung vorbereitet, findet Ablaufvorschläge und Handreichungen unter Downloads; die Namenssuche selbst ist in der Anleitung zur Gräbersuche beschrieben.
Weitere Anlagen in Deutschland
Häufige Fragen
Wo liegt die Kriegsgräberstätte Erfurt, Hauptfriedhof?
Die Anlage liegt in Deutschland. Eine genaue Wegangabe ist in diesem Verzeichnis nicht überliefert; die Lage lässt sich über die zuständige Friedhofsverwaltung oder die Gemeinde erfragen.
Wer ist in Erfurt, Hauptfriedhof bestattet?
Die Beschreibung der Anlage nennt die Belegung, soweit sie in diesem Verzeichnis überliefert ist. Namenslisten der Bestatteten führen die zuständigen Gräberdienste, nicht dieses Verzeichnis. Der Einstieg in eine Namenssuche ist in der Anleitung zur Gräbersuche beschrieben.
Wer pflegt die Kriegsgräber in Deutschland?
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund
Darf die Anlage besucht werden?
Erfurt, Hauptfriedhof ist wie jede Kriegsgräberstätte öffentlich zugänglich, soweit der Friedhof geöffnet ist, auf dem die Anlage liegt. Für Deutschland gilt die jeweilige örtliche Friedhofsordnung. Eine Anmeldung ist für Einzelbesuche nicht nötig, für Gruppen und Kranzniederlegungen dagegen üblich.
Quellen
- Bestandsangaben dieses Verzeichnisses zur Anlage Erfurt, Hauptfriedhof.
- Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz).
- Zwischenstaatliche Kriegsgräberabkommen für Deutschland.