1914–1918
Erinnerungsorte · Frankreich

Kriegsgräberstätte Troyon in Frankreich: Anlage, Lage und Geschichte

Diese Seite fasst zusammen, was über die Kriegsgräberstätte Troyon überliefert ist: die Anlage selbst, ihre Lage und der rechtliche Rahmen, in dem sie erhalten wird.

Kriegsgräberstätte, stellvertretende Ansicht – zur Anlage Troyon liegt in diesem Verzeichnis kein eigenes Bild vor
Kriegsgräberstätte, stellvertretende Ansicht – zur Anlage Troyon liegt in diesem Verzeichnis kein eigenes Bild vorUser:Redvers · Public domain · Wikimedia Commons

Die Anlage Troyon

Département Meuse (Vaux-lès-Palameix), 5590 deutsche Kriegstote, Erster Weltkrieg Der deutsche Soldatenfriedhof Troyon wurde von den französischen Militärbehörden nach dem Ende des Ersten Weltkrieges als Sammelfriedhof angelegt. Hier fanden Gefallene und in Lazaretten Verstorbene aus dem Gebiet zwischen Combres und St. Mihiel, sowie der Maashöhen, ihre letzte Ruhestätte. Die Toten lagen bis dahin in zumeist während der Kämpfe provisorisch angelegten Gräberstätten oder wurden bei den Aufräumungs- und Rekultivierungsarbeiten auf dem verlassenen Schlachtfeld geborgen. Ein größerer Teil der Toten, etwa 1 500, kam aus St. Mihiel, wo der bei der Stadt gelegene, von der deutschen Truppe während des Krieges eingerichtete deutsche Soldatenfriedhof in den 20er Jahren aufgelöst wurde. Die Kämpfe um die Gewinnung der Maashöhen und des Brückenkopfes über die Maas bei St. Mihiel im September 1914 verursachten hohe Verluste. Nicht minder groß waren die Verluste während des Stellungskrieges in den Jahren 1915-1918, und bei der Abwehr des amerikanisch-französischen Großangriffs im September 1918. Die heute hier Ruhenden aus der Anfangszeit des Krieges gehörten im wesentlichen bayerischen, aber auch westpreußischen und schlesischen Truppenteilen an. Später, vor allem während der Schlacht um Verdun im Jahre 1916 erfolgte die Ablösung in immer kürzerer Folge, so dass bis zur Räumung des Gebietes im September/Oktober 1918 Divisionen aus nahezu allen damaligen deutschen Ländern im Einsatz waren. Instandsetzungsarbeiten zwischen den Kriegen Erste Arbeiten zur Verbesserung des Zustandes des Friedhofes führte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. aufgrund einer 1926 mit den französischen Militärbehörden getroffenen Vereinbarung aus. 1929 erfolgten erste Baum- und Heckenpflanzungen. Das Gemeinschaftsgrab erhielt eine Einfassung aus Naturstein und einen Gedenkstein als zentrales Mal. Später wurde der Eingangsbereich mit Treppe und geschmiedetem Tor zwischen monolithischen Steinblöcken neu gestaltet und das Gräberfeld begrünt. Das Problem einer dauerhaften Kennzeichnung der Gräber blieb infolge Devisenmangels und des 1939 ausbrechenden Zweiten Weltkrieges zunächst ungelöst. Endgültige Gestaltung Nach Abschluss des deutsch-französischen Kriegsgräberabkommens vom 19. Juli 1966 konnte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. - finanziell unterstützt von der Bundesregierung - die endgültige Gestaltung der deutschen Soldatenfriedhöfe des ersten Weltkrieges in Frankreich vornehmen. Zuvor hatten jugendliche Helfer des Volksbundes bereits mit gärtnerischen Vorarbeiten begonnen. 1970 erfolgte der Austausch der bisherigen provisorischen Holzgrabzeichen gegen Kreuze aus Metall mit eingegossenen Namen und Daten der hier Ruhenden. Vorher hatten jugendliche Helfer die zugehörigen 35 Kilogramm schweren Betonfundamente, deren Antransport die Bundeswehr übernahm, an den Gräbern versetzt. Insgesamt ruhen 2 655 Gefallene in Einzelgräbern; 13 von ihnen blieben unbekannt. Von den 2 935 Gefallenen im Gemeinschaftsgrab blieben 2 015 unbekannt. Die neun Gräber der Gefallenen jüdischen Glaubens erhielten aus religiösen Gründen als Kennzeichnung statt eines Kreuzes eine Grabstele aus Naturstein, deren hebräische Schriftzeichen besagen: 1.(oben) Hier ruht begraben ... . 2.(unten) Möge seine Seele eingebunden sein in den Kreis der Lebenden. Eine grundlegende landschaftsbauliche Überarbeitung mit Baum- und Strauchpflanzungen und Begrünung der Gräberfläche schloss sich an. Das Gelände erhielte eine Einfriedung mit Hecke und Zaun und einer Mauer im Eingangsbereich. Die Namen der bekannten Toten im Gemeinschaftsgrab sind auf Tafeln festgehalten. Pflege: Der Friedhof wird ständig durch den Pflegedienst des Volksbundes betreut. Auskünfte über die Lage von Gräbern, die frühere Zugehörigkeit der Gefallenen zu bestimmtem Truppenteilen etc. erteilt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge - Bundesgeschäftsstelle - Abteilung Gräberdienst Werner-Hilpert-Straße 2 D-34112 Kassel Telefon: 0561-7009-0

Troyon geht auf die Zusammenlegung zahlreicher Einzel- und Behelfsgrabstätten zurück. Nach 1918 und erneut in den 1950er Jahren wurden die verstreuten Gräber eines Frontabschnitts auf wenige große Anlagen überführt; die heutige Größe ist das Ergebnis dieser Umbettungen und nicht die eines einzelnen Gefechts.

Landesinformation für Frankreich

Der Krieg 1870/71 Der deutsch-französische Krieg 1870/71 war der Beginn von drei Auseinandersetzungen innerhalb von 75 Jahren. Gräber und Denkmäler erinnern noch heute an diesen Krieg, der bei beiden Nationen 80.000 Menschenleben forderte. Verheerend wirkte sich der Erste Weltkrieg in Frankreich aus. 930.000 deutsche und eine Million französische Soldaten sind gefallen. Auf 192 Anlagen ruhen 461.000 Gefallene in Einzelgräbern, etwa 294.000 sind in Gemeinschaftsgräbern bestattet. Die Neugestaltung der 192 Anlagen des Ersten Weltkrieges für 765.000 Gefallenen dauerte bis in die 80er Jahre. Holzkreuze wurden durch Stein- oder Metallkreuze ersetzt und die Anlagen baulich und gärtnerisch überarbeitet. Der Zweite Weltkrieg kostete in Frankreich 240.000 Menschen auf deutscher und 255.000 auf französischer Seite das Leben. Das Kriegsgräberabkommen vom 19.07.1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich regelt den Ausbau und die Erhaltung der deutschen Kriegsgräberstätten. In dem Vertrag wurden dem Volksbund die Arbeiten übertragen. 1975 waren alle 22 Anlagen für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges fertiggestellt. Jugendliche halfen und helfen in deutschen und

Kriegsgräberabkommen in Frankreich

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutschen Kriegsgräber auf französischem Hoheitsgebiet. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland einerseits, und die Regierung der französischen Republik andererseits - in dem Wunsch, für die auf dem französischen Hoheitsgebiet liegenden deutschen Kriegsgräber aus den Kriegen 1914/18 und 1939/45 eine endgültige Regelung zu schaffen, in dem Bestreben, die Erhaltung und Pflege dieser Gräber in würdiger Weise sicherzustellen, sind wie folgt übereingekommen: Artikel 1 Im Sinne dieses Abkommens gelten als a) deutsche Kriegstote: Angehörige der deutschen Streitkräfte, diesen gleichgestellte Personen, Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen 1914/18 und 1939/45 gestorben sind und die, soweit es sich um die letztere Gruppe und den letzten Krieg handelt, im Zeitpunkt ihres Todes unter dem Schutz der Genfer Konvention von 1929 standen; b) deutsche Kriegsgräber: die auf französischem Hoheitsgebiet liegenden Gräber deutscher Kriegstoter; c) deutsche Kriegsgräberstätten: die Friedhöfe oder Teile von Friedhöfen, die nur deutsche Kri

Kriegsgräber in Frankreich

Die deutschen Kriegsgräber in Frankreich sind nach 1918 und noch einmal nach 1954 auf eine überschaubare Zahl großer Sammelanlagen zusammengelegt worden. Troyon ist eine davon, und das erklärt die Größenordnung: Hier ruhen Tote aus einem ganzen Frontabschnitt, nicht die Gefallenen eines Ortes.

Die Erhaltung ist zwischenstaatlich geregelt. Die Anlagen liegen auf französischem Staatsgebiet und werden auf der Grundlage des deutsch-französischen Kriegsgräberabkommens dauerhaft unterhalten; das Ruherecht ist unbefristet. Eine Einebnung, wie sie bei zivilen Gräbern nach Ablauf der Ruhefrist üblich ist, findet hier nicht statt.

Für die Suche nach einer einzelnen Person bedeutet die Zusammenlegung, dass Sterbeort und heutiger Ruheort weit auseinanderliegen können. Der Weg führt über die Gräberkartei, nicht über den Ort des Gefechts.

Hinweise für einen Besuch

Troyon ist ein Friedhof und kein Ausflugsziel; die örtliche Friedhofsordnung gilt uneingeschränkt. Die großen Sammelanlagen sind in der Regel ganzjährig zugänglich und haben einen eigenen Eingangsbereich mit Namensverzeichnis.

Eine Wegbeschreibung liegt in diesem Verzeichnis nicht vor. Für die genaue Lage innerhalb des Friedhofs gibt die zuständige Verwaltung Auskunft. Wer mit einer Gruppe kommt, meldet sich am besten vorher an; für Frankreich gilt das besonders dann, wenn eine Kranzniederlegung geplant ist.

Wer an Troyon eine Gedenkveranstaltung vorbereitet, findet Ablaufvorschläge und Handreichungen unter Downloads; die Namenssuche selbst ist in der Anleitung zur Gräbersuche beschrieben.

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Häufige Fragen

Wo liegt die Kriegsgräberstätte Troyon?

Die Anlage liegt in Frankreich. Eine genaue Wegangabe ist in diesem Verzeichnis nicht überliefert; die Lage lässt sich über die zuständige Friedhofsverwaltung oder die Gemeinde erfragen.

Wer ist in Troyon bestattet?

Die Beschreibung der Anlage nennt die Belegung, soweit sie in diesem Verzeichnis überliefert ist. Namenslisten der Bestatteten führen die zuständigen Gräberdienste, nicht dieses Verzeichnis. Der Einstieg in eine Namenssuche ist in der Anleitung zur Gräbersuche beschrieben.

Wer pflegt die Kriegsgräber in Frankreich?

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutschen Kriegsgräber auf französischem Hoheitsgebiet. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland einerseits, und die Regierung der französischen Republik andererseits - in dem Wunsch, für die auf dem französischen Hoheitsgebiet liegenden deutschen Kriegsgräber aus den Kriegen 1914/18 und 1939/45 eine endgültige Regelung zu schaffen, in dem Bestreben, die Erhaltung und Pflege dieser Gräber in würdiger Weise sicherzustellen, sind wie folgt übereingekommen: Artikel 1 Im Sinne dieses Abkommens gelt

Darf die Anlage besucht werden?

Troyon ist wie jede Kriegsgräberstätte öffentlich zugänglich, soweit der Friedhof geöffnet ist, auf dem die Anlage liegt. Die großen Anlagen in Frankreich haben einen eigenen Eingang und sind ganzjährig offen. Eine Anmeldung ist für Einzelbesuche nicht nötig, für Gruppen und Kranzniederlegungen dagegen üblich.

Quellen

  • Bestandsangaben dieses Verzeichnisses zur Anlage Troyon.
  • Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz).
  • Zwischenstaatliche Kriegsgräberabkommen für Frankreich.