1914–1918
Erinnerungsorte · Frankreich

Kriegsgräberstätte Romagne-sous-Montfaucon in Frankreich: Anlage, Lage und Geschichte

Diese Seite fasst zusammen, was über die Kriegsgräberstätte Romagne-sous-Montfaucon überliefert ist: die Anlage selbst, ihre Lage und der rechtliche Rahmen, in dem sie erhalten wird.

Kriegsgräberstätte, stellvertretende Ansicht – zur Anlage Romagne-sous-Montfaucon liegt in diesem Verzeichnis kein eigenes Bild vor
Kriegsgräberstätte, stellvertretende Ansicht – zur Anlage Romagne-sous-Montfaucon liegt in diesem Verzeichnis kein eigenes Bild vorBotaurus · Public domain · Wikimedia Commons

Die Anlage Romagne-sous-Montfaucon

Département Meuse 1412 deutsche Kriegstote 4 französische Kriegstote Erster Weltkrieg Ein Soldatenfriedhof der USA - der Meuse-Argonne-Cemetery liegt am ostwärtigen Ortsausgang. Er ist mit 14 246 Toten aus den Kriegsjahren 1917 und 1918 die größte amerikanische Kriegsgräberstätte beider Weltkriege in Europa. Der deutsche Soldatenfriedhof Romagne-sous-Montfaucon ist im September 1914 von der eigenen Truppe angelegt worden. Mit Beginn der Kämpfe um die Maasübergänge zwischen Henay und Sivry Ende August 1914 wurden in Romagne mehrere Lazarette eingerichtet. Schwerverwundete, die ihren Verletzungen erlegen waren und Gefallene fanden eine Ruhestätte neben dem Gemeindefriedhof. Weitere Tote kamen von Ende September 1914 bis in das Jahr 1915 hinein hinzu, die ihr Leben bei heftigen Gefechten im Gebiet zwischen Argonnerwald und Maas, insbesondere bei Varennes und Vauquois, verloren. Die meisten der auf dem Friedhof Ruhenden starben jedoch während der Schlachten um Verdun. Anfang März 1916 begann der deutsche Angriff auch auf dem linken Maasufer. Zahlreich sind die Toten aus den Kämpfen um die Höhen 304 und Toter Mann, die schwerverwundet noch bis Romagne in die Lazarette gelangten. Es folgten die verlustreichen französischen Gegenoffensiven im Herbst 1916 und im August 1917 sowie die Rückzugskämpfe im September und Oktober 1918. Die hier Ruhenden gehörten Truppenteilen an, deren Heimatgarnisonen in Schlesien, Sachsen, Württemberg, Bayern, Westpreußen, Pommern, Mecklenburg, im Rheinland und in Lothringen lagen. Das 6. Res.Korps errichtete seinen Gefallenen im September 1915 ein Denkmal. Instandsetzungsarbeiten zwischen den Kriegen Erste Arbeiten zur Verbesserung des Zustandes des Friedhofes führte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. aufgrund einer 1926 mit den französischen Militärbehörden getroffenen Vereinbarung aus. 1932 begannen umfangreiche Baumpflanzungen, die mit ihren langen Fichtenreihen dem Friedhof sein Bild gaben. Die provisorischen Holzgrabzeichen wurden ausgetauscht gegen kunstvoll gearbeitete Schieferkreuze. Eine Mauer bildet mit der schmalen Eingangstür den Abschluss zur Straße hin. Schließlich errichtete die Bauleitung des Volksbundes unter der Leitung ihres Chefarchitekten Robert Tischler einen Gedenkraum aus Naturstein, dessen eine Wand ausgefüllt ist von einer Piéta in Mosaikhandarbeit. (Entwurf Prof. Klemm, Ausführung Bayerische Hofglasmalerei - beide München). Sie wird geschützt durch ein kunstvoll geschmiedetes Gitter. Der Friedhof Romagne-sous-Montfaucon ist einer der wenigen deutschen Soldatenfriedhöfe des Ersten Weltkrieges in Frankreich, der zwischen den Kriegen fast vollständig fertiggestellt werden konnte, bevor die Devisenknappheit Mitte der dreißiger Jahre die Volksbundarbeit in Frankreich zum Erliegen brachte. Endgültige Gestaltung Nach Abschluss des deutsch-französischen Kriegsgräberabkommens vom 19. Juli 1966 konnte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. - finanziell unterstützt von der Bundesregierung - die endgültige Gestaltung der deutschen Soldatenfriedhöfe des Ersten Weltkrieges in Frankreich vornehmen. 1973 mussten zahlreiche alte Fichten, die durch Unwetter beschädigt worden waren, ersetzt werden. Das gleiche galt für die Grabzeichen, die ebenfalls zu erneuern waren. Alle 1 412 deutschen Gefallenen ruhen in Einzelgräbern; 65 blieben ohne Namen. Bei dieser Gelegenheit wurden die Gräber der beiden Gefallenen jüdischen Glaubens durch Grabstelen gekennzeichnet. Deren hebräische Schriftzeichen besagen: 1. (oben) Hier ruht begraben ... . 2. (unten) Möge seine Seele eingebunden sein in den Kreis der Lebenden.Pflege: Der Friedhof wird ständig durch den Pflegedienst des Volksbundes betreut. Auskünfte über die Lage von Gräbern, die frühere Zugehörigkeit der Gefallenen zu bestimmten Truppenteilen etc. erteilt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bundesgeschäftsstelle Abteilung GräberdienstWerner-Hilpert-Straße 2 D-34112 KasselTelefon: 0561- 7009-0

Romagne-sous-Montfaucon geht auf die Zusammenlegung zahlreicher Einzel- und Behelfsgrabstätten zurück. Nach 1918 und erneut in den 1950er Jahren wurden die verstreuten Gräber eines Frontabschnitts auf wenige große Anlagen überführt; die heutige Größe ist das Ergebnis dieser Umbettungen und nicht die eines einzelnen Gefechts.

Landesinformation für Frankreich

Der Krieg 1870/71 Der deutsch-französische Krieg 1870/71 war der Beginn von drei Auseinandersetzungen innerhalb von 75 Jahren. Gräber und Denkmäler erinnern noch heute an diesen Krieg, der bei beiden Nationen 80.000 Menschenleben forderte. Verheerend wirkte sich der Erste Weltkrieg in Frankreich aus. 930.000 deutsche und eine Million französische Soldaten sind gefallen. Auf 192 Anlagen ruhen 461.000 Gefallene in Einzelgräbern, etwa 294.000 sind in Gemeinschaftsgräbern bestattet. Die Neugestaltung der 192 Anlagen des Ersten Weltkrieges für 765.000 Gefallenen dauerte bis in die 80er Jahre. Holzkreuze wurden durch Stein- oder Metallkreuze ersetzt und die Anlagen baulich und gärtnerisch überarbeitet. Der Zweite Weltkrieg kostete in Frankreich 240.000 Menschen auf deutscher und 255.000 auf französischer Seite das Leben. Das Kriegsgräberabkommen vom 19.07.1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich regelt den Ausbau und die Erhaltung der deutschen Kriegsgräberstätten. In dem Vertrag wurden dem Volksbund die Arbeiten übertragen. 1975 waren alle 22 Anlagen für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges fertiggestellt. Jugendliche halfen und helfen in deutschen und

Kriegsgräberabkommen in Frankreich

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutschen Kriegsgräber auf französischem Hoheitsgebiet. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland einerseits, und die Regierung der französischen Republik andererseits - in dem Wunsch, für die auf dem französischen Hoheitsgebiet liegenden deutschen Kriegsgräber aus den Kriegen 1914/18 und 1939/45 eine endgültige Regelung zu schaffen, in dem Bestreben, die Erhaltung und Pflege dieser Gräber in würdiger Weise sicherzustellen, sind wie folgt übereingekommen: Artikel 1 Im Sinne dieses Abkommens gelten als a) deutsche Kriegstote: Angehörige der deutschen Streitkräfte, diesen gleichgestellte Personen, Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen 1914/18 und 1939/45 gestorben sind und die, soweit es sich um die letztere Gruppe und den letzten Krieg handelt, im Zeitpunkt ihres Todes unter dem Schutz der Genfer Konvention von 1929 standen; b) deutsche Kriegsgräber: die auf französischem Hoheitsgebiet liegenden Gräber deutscher Kriegstoter; c) deutsche Kriegsgräberstätten: die Friedhöfe oder Teile von Friedhöfen, die nur deutsche Kri

Kriegsgräber in Frankreich

Die deutschen Kriegsgräber in Frankreich sind nach 1918 und noch einmal nach 1954 auf eine überschaubare Zahl großer Sammelanlagen zusammengelegt worden. Romagne-sous-Montfaucon ist eine davon, und das erklärt die Größenordnung: Hier ruhen Tote aus einem ganzen Frontabschnitt, nicht die Gefallenen eines Ortes.

Die Erhaltung ist zwischenstaatlich geregelt. Die Anlagen liegen auf französischem Staatsgebiet und werden auf der Grundlage des deutsch-französischen Kriegsgräberabkommens dauerhaft unterhalten; das Ruherecht ist unbefristet. Eine Einebnung, wie sie bei zivilen Gräbern nach Ablauf der Ruhefrist üblich ist, findet hier nicht statt.

Für die Suche nach einer einzelnen Person bedeutet die Zusammenlegung, dass Sterbeort und heutiger Ruheort weit auseinanderliegen können. Der Weg führt über die Gräberkartei, nicht über den Ort des Gefechts.

Hinweise für einen Besuch

Romagne-sous-Montfaucon ist ein Friedhof und kein Ausflugsziel; die örtliche Friedhofsordnung gilt uneingeschränkt. Die großen Sammelanlagen sind in der Regel ganzjährig zugänglich und haben einen eigenen Eingangsbereich mit Namensverzeichnis.

Eine Wegbeschreibung liegt in diesem Verzeichnis nicht vor. Für die genaue Lage innerhalb des Friedhofs gibt die zuständige Verwaltung Auskunft. Wer mit einer Gruppe kommt, meldet sich am besten vorher an; für Frankreich gilt das besonders dann, wenn eine Kranzniederlegung geplant ist.

Wer an Romagne-sous-Montfaucon eine Gedenkveranstaltung vorbereitet, findet Ablaufvorschläge und Handreichungen unter Downloads; die Namenssuche selbst ist in der Anleitung zur Gräbersuche beschrieben.

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Häufige Fragen

Wo liegt die Kriegsgräberstätte Romagne-sous-Montfaucon?

Die Anlage liegt in Frankreich. Eine genaue Wegangabe ist in diesem Verzeichnis nicht überliefert; die Lage lässt sich über die zuständige Friedhofsverwaltung oder die Gemeinde erfragen.

Wer ist in Romagne-sous-Montfaucon bestattet?

Die Beschreibung der Anlage nennt die Belegung, soweit sie in diesem Verzeichnis überliefert ist. Namenslisten der Bestatteten führen die zuständigen Gräberdienste, nicht dieses Verzeichnis. Der Einstieg in eine Namenssuche ist in der Anleitung zur Gräbersuche beschrieben.

Wer pflegt die Kriegsgräber in Frankreich?

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutschen Kriegsgräber auf französischem Hoheitsgebiet. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland einerseits, und die Regierung der französischen Republik andererseits - in dem Wunsch, für die auf dem französischen Hoheitsgebiet liegenden deutschen Kriegsgräber aus den Kriegen 1914/18 und 1939/45 eine endgültige Regelung zu schaffen, in dem Bestreben, die Erhaltung und Pflege dieser Gräber in würdiger Weise sicherzustellen, sind wie folgt übereingekommen: Artikel 1 Im Sinne dieses Abkommens gelt

Darf die Anlage besucht werden?

Romagne-sous-Montfaucon ist wie jede Kriegsgräberstätte öffentlich zugänglich, soweit der Friedhof geöffnet ist, auf dem die Anlage liegt. Die großen Anlagen in Frankreich haben einen eigenen Eingang und sind ganzjährig offen. Eine Anmeldung ist für Einzelbesuche nicht nötig, für Gruppen und Kranzniederlegungen dagegen üblich.

Quellen

  • Bestandsangaben dieses Verzeichnisses zur Anlage Romagne-sous-Montfaucon.
  • Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz).
  • Zwischenstaatliche Kriegsgräberabkommen für Frankreich.