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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Zorge, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen rechts neben der Kapelle in einem gepflegten Gräberfeld - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 30 Tote des Zweiten Weltkrieges:
- 15 deutsche Soldaten, die am 14./ 15. April 1945 bei den Kämpfen um Zorge gefallen sind.
- 15 deutsche zivile Bürger, die bei Luftangriffen ums Leben kamen, darunter Anna Bischoff, die mit ihren vier Kindern am 8. April 1945 sterben musste.

Quellenhinweis: Ulrich Saft: Krieg in der Heimat?bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, Seite 302 f

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Zorge, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.