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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Zerbst, Muchelfriedhof

Auf dem Alten Russenfriedhof, auch Muchelnfriedhof genannt, 1917 in einem Waldstück mit dem Flurnamen Mucheln für die russischen Kriegsgefangenen des Ersten Weltkrieges angelegt, wurden auch die sowjetischen Kriegsgefangenen und deportierten Zivilarbeiter des zweiten Weltkrieges bestattet. Einen besonderen Platz nimmt ein Gedenkstein für 21 sowjetische Sanitätssoldaten ein, die im Zerbster Feldlazarett zur Unterstützung des dortigen Personals gebliebenen waren und im Luftschutzkeller mit den Patienten umgekommen sind. Der Friedhof verwahrloste, da er - im Bereich des Flughafens und eines Panzerübungsgeländes gelegen - zu DDR-Zeiten nicht zugänglich war. Nach Übernahme des Geländes durch die Bundeswehr bemühte sich eine Einheit um die Instandsetzung. Der 21 sowjetischen Sanitäter wird auch auf dem Heidetorfriedhof mit einem kleinen Denkmal gedacht.

Quelle: S. Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.

Bilder von Zerbst, Muchelfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.