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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wulkow

Die im Schloßpark von Wulkow gelegene deutsche Kriegsgräberstätte wurde 1977 erweitert, da auf Grund eines politisch motivierten Beschlusses der DDR-Bezirksverwaltung Frankfurt/Oder der deutsche Soldatenfriedhof in Neuhardenberg (ehemals Marxwalde) aufgelöst werden musste. Trotz immer wieder aufkommender Zweifel an einer vollständigen und sachgerechten Umbettung haben die zumeist im Lazarett Verstorbenen jedoch alle einen Namensstein in Wulkow erhalten.

Aufnahme: R. Münchau

Bilder von Wulkow

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.