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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wrestedt - Stederdorf, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gräberfeld im Zuge des 1. Parallelweges links vom Hauptweg - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 Tote des Zweiten Weltkrieges:

- deutsche Soldaten,die in den Kämpfen in und um Wrestedt am 16. April 1945 gefallen oder kurz danach ihren Verwundungen erlegen sind.
Der Pfegezustand der Kriegsgräberanlage ist ist dürftig.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Wrestedt - Stederdorf, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.