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Wolfsburg, Gedenkstätte für die Opfer der Gewaltherrschaft

Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

Die Gedenkstätte beherbergt die Gräber von Männern, Frauen und Kindern aus Polen und der Sowjetunion, von sowjetischen Kriegsgefangenen sowie KZ-Häftlingen der Außenstelle Neuengamme und ungarischen Jüdinnen aus Auschwitz. Diese Menschen galten nach der NS-Ideologie als "rassisch minderwertig".
Insgesamt finden sich hier 476 Gräber, darunter 11 Kindergräber. Nach Kriegsende veranlasste die sowjetische Militäradministration die Umgestaltung der massengrabähnlichen Stätte in einen Friedhof mit Grabeinfassungen. Dazu wurden Grabsteine mit z. T. kyrillischen Inschriften sowie den Lebensdaten der Toten aufgestellt. Ein im Jahr 1947 angelegtes Ehrenmal ist ausschließlich den sowjetischen Kriegsgefangenen gewidmet.
Seine heutige Gestalt bekam der Friedhof 1970/1971. Damals erhielt die Gedenkstätte neben neuen Liegesteinen auch eine Gedenktafel, die in ihren
Textpassagen auf die Gewaltherrschaft des NS-Regimes verweist:
Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Hier wurden in der Zeit von 1941 – 1945 Männer, Frauen und Kinder aus Polen und
der Sowjetunion, sowjetische Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge verschiedener Nationen begraben. Sie wurden unter Anwendung von Propaganda und Gewalt aus ihren Heimatländern geholt, gefangen genommen oder verhaftet und mussten für die nationalsozialistische Kriegswirtschaft Zwangsarbeit leisten. Sie starben an Hunger, Entkräftung, Krankheit, fielen Luftangriffen zum Opfer oder wurden von Bewachern umgebracht.
Fotos: Volker Fleig 2012

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beiden Geschichts- und Erinnerungstafeln, die der Volksbund Niedersachsen im Jahr 2008 hier aufstellen ließ:

Geschichtstafel 1
Geschichtstafel 2

 

 

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.