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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wolfenbüttel - Ahlum, Ev.- luth. Ortsteilfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:
- 1 deutscher Soldat des Ersten Weltkrieges,
- 1 deutscher ziviler Bürger sowie
- 1 polnischer Zwangsarbeiter, 1 polnische Zwangsarbeiterin, 1polnisches Kleinkind

Die Gräber liegen der beiden Deutschen liegen in der Fläche, die Gräber der Zwangsarbeiter sind möglicherweise die im Bild festgehaltenen Gräber. Sie sind nicht gekennzeichnet, obwohl die Namen in der Gräberliste erfasst sind. Sie befinden sich im vorderen linken Friedhofsteil und sind nicht zu übersehen.

Foto: Volker Fleig 2013

Bilder von Wolfenbüttel - Ahlum, Ev.- luth. Ortsteilfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.