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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wittingen - Glüsingen, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in einem Gräberfeld insgesamt 10 deutsche Vertriebene aus den Ostgebieten - Frauen, Männer und Kinder - aus verschiedenen Flüchtlingstransporten.
Sie starben alle während des Transportes oder nach Ankunft in Glüsingen in den Monaten Nov./Dez. 1945 und Juni/Dez. 1946.

Das Gräberfeld in der rechten hinteren Ecke des Friedhofs macht einen ungepflegten und vernachlässigten Eindruck.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Wittingen - Glüsingen, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.