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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wilhelmshaven - Aldenburg, Städt. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 727 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in mehreren Gräberfeldern.
Im Einzelnen:
- 1 Gräberfeld mit 276 deutschen und 5 Toten unbekannter Nationalität. Sie starben bei den vielen Bombenangriffen auf Stadt und Kriegshafen Wilhelmshaven,

- 1 Gräberfeld mit
- 97 sowjetischen Kriegsgefangenen des Lagers Schwarzer Weg,die im Nov./Dez. 1941 an Arbeitsüberlastung, Krankheit und Mangelernährung starben,
- 77 hingerichteten Wehrmachtssoldaten sowie
- über 270 KZ-Häftlingen verschiedener Nationen des Außenlagers Banter Lager des KZ Neuengamme sowie Zwangsarbeiter aus anderen Wilhelmshavener Lagern.

Hinweis: Die Gräberstätten sind unverständlicherweise nicht ausgeschildert; auch auf dem Friedhofsplan fehlt jeder Hinweis. Nur das Mahnmal für die Wilhelmshavener Opfer des Nationalsozialismus ist auf dem Plan vermerkt. Beiderseits dieses Mahnmals befinden sich die Gräberstätten. Die Namen findet man auf großen Steinplatten. Etwa 100 m halblinks davon befindet sich das Gräberfeld für die Wilhelmshavener Bombenopfer.

Fotos: Volker Fleig 2015

Weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden

- KZ-Gedenkstätte Neuengamme - Außenlager Banter Weg

- Wikipedia Lager Schwarzer Weg

- Luftangriffe auf Wilhelmshaven

- Arbeitsgruppe der Ortschronisten der Ostfriesischen Landschaft - Lagerstandorte und Gedenkstätten für Zwangsarbeiter im Raum Wilhelmshaven

- Wilhelmshaven Sehenswürdigkeiten von A bis Z

- Militärjustiz in Wilhelmshaven

Bilder von Wilhelmshaven - Aldenburg, Städt. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.