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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wietze, Alter Ev.-luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 39 Tote der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einer gepflegten, von der Gemeinde Wietze 1988
umgestalteten Grabanlage.

Im Einzelnen:
- Zwangsarbeiter polnischer und ukrainischer Herkunft aus dem Zivilarbeiterlager Wietze, die
in den Ölförderanlagen der Deutschen Erdöl AG über und unter Tage arbeiten mussten und in der Mehrzahl
zwischen 1943 und Anfang 1945 meist an Tbc im Tbc-Krankenhaus Wietze verstorben sind
sowie
- lungenkranke KZ-Häftlinge aus Bergen-Belsen, die kurz nach ihrer Befreiung im April 1945 nach Wietze
gebracht und ebenfalls in der Tbc-Heilstätte in den Folgemonaten ihren Leiden erlegen sind. Ihre Namen
sind auf den Gedenkstelen verzeichnet. Insgesamt 4 von ihnen blieben unbekannt.

Fotos: Volker Fleig 2012

Quellenhinweis und weiterführende Informationen zur Erdölförderung
in Wietze und zum Schicksal der hier Ruhenden siehe:

- www.wietze.de
- Wikipedia - Wietze

Bilder von Wietze, Alter Ev.-luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.