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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Welle, Ev.- luth. Friedhof

Auf dem diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges:
- 6 von ihnen fielen fielen Mitte April 1945 im Kampf gegen britische Truppen, starben bei Luftangriffen oder später an ihren Verwundungen. Sie ruhen in einer gepflegten Reihengrabanlage.
- ausserdem ist in der Friedhofsfläche ein 1941 verstorbener Soldat beigesetzt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis zu den Kämpfen um Welle im April 1945 siehe Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat. Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe", Walsrode 1988, Seite 448

Bilder von Welle, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.