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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wangerooge, Mahnmal Bunker Hartmannsstand

In dem in den Dünen durch ein großes Kreuz gekennzeichneten, am 25. April 1945 durch Bombenvolltreffer zerstörten, versiegelten und zum Kriegsgrab erklärten ehem. Bunker, dem sog. Ehrenmal Hartmannsstand 50 m westlich der heutigen Surf- und Segelschule ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 20 Tote des Zweiten Weltkrieges:

- 14 Marinesoldaten und - 6 Marinehelferinnen.

Sie starben bei dem Bombenangriff auf die Militäranlagen der Insel durch einen Volltreffer auf diesen Bunker. Die Toten konnten nicht mehr geborgen werden. Der Bunker wurde versiegelt und zum Kriegsgrab erklärt. Ein großes Kreuz und eine Hinweistafel erinnert an sie.

Fotos: Volker Fleig 2015

Bilder von Wangerooge, Mahnmal Bunker Hartmannsstand

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.