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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wallendorf

Vom September 1944 bis Februar 1945 war hier Kampfgebiet. 90-95 Prozent der Häuser und Gehöfte waren bei Kriegsende zerstört, und im Wald und in der Flur waren die gefallenen Soldaten zu bergen und ihre Gräber zu registrieren. Männer aus Wallendorf hatten damals diese Aufgabe übernommen und jedes Grab mit einem Holzkreuz markiert. 1950/51 wurden die Gefallenen auf die heutige Anlage umgebettet. Der Volksbund gestaltete den Friedhof, legte eine Umfassungsmauer an und setzte ein Sandsteinkreuz. Am Fuß der Einzelgräber sind kleine Namenssteine eingelassen, auf den Grabfeldern stehen paarweise Sandsteinkreuze, die in ihrer Form an alte Sühnekreuze erinnern.

Bilder von Wallendorf

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.