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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Walkenried, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen rechts hinter der Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 Tote des Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:

- 3 deutsche Soldaten, gefallen bei Walkenried am 14. April 1945
- 5 unbekannte Kz - Häftlinge aus den Aussenlagern im Raum Walkenried - Ellrich - Juliushütte, Nordhausen, die Anfang April 1945 während der Evakuierungsmärsche - den sog. Todesmärschen durch den Harz - umgekommen sind und auf diesen Friedhof zugebettet wurden.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen:

- zu den Endkämpfen im Südharzgebiet siehe: Ulrich Saft: Krieg in der Heimat...bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Auflage, Walsrode 1996, S. 302 f

- zu den Kz - Lagern der III. SS - Baubrigade bei und um Walkenried & zum Schicksal der Häftlinge siehe:

* www.spurensucheharz.de/Walkenried

* www.wikipedia.com/Kz-Aussenlager Ellrich-Juliushütte

* www.karstwanderweg.de/Todeslager Juliushütte

* www.karstwanderweg.de/Helmetalbahn

* www.spurensucheharz.de/Todesmarsch

Bilder von Walkenried, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.