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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Waldfriedhof

Die ersten auf dem 1914 neu angelegten Waldfriedhof beigesetzten Toten waren Kriegsgefangene verschiedener Nationalität aus einem Kriegsgefangenenlager. Hinzu kamen 51 deutsche Lazeretttote und in die Heimat überführte Gefallene. Am 22. und 23. Februar 1945 verloren bei Bombenangriffen auf das Bahnhofsviertel in Ansbach 450 Menschen ihr Leben. 375 von ihnen haben in Massengräbern auf dem Waldfriedhof ihre letzte Ruhestätte. Zu Beginn der 80er Jahre wurde die Anlage vom Volksbund mit Unterstützung der Stadt und des Staates renoviert. Bronzekreuze kennzeichnen jetzt die Grablagen.

Bilder von Waldfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.