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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Visselhövede, Städt. Friedhof

Auf dem Gemeindefriedhof Visselhövede ruhen nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 71 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- in einem sehr gepflegten Gräberfeld links vom Eingang Soltauer Str. 55 meist junge deutsche Soldaten des MarErsBtl 2 und anderer Verbände, die bei den Kämpfen um Visselhövede, Hiddingen, Schwitschen und Drögenbostel am 18./ 19.April 1945 gefallen sind, 3 von ihnen blieben unbekannt sowie in der ersten Reihe links 8 deutsche, vermutlich Flüchtlingskinder, verstorben in den Nachkriegsjahren bis 1950. Sie sind in der Gräberliste von 1969 nicht aufgeführt.

- 1 britischer Soldat in einem Einzelgrab in der 2. Reihe rechts vom Eingang Soltauer Str., der am 19. April 1945 bei den Kämpfen um Visselhövede gefallen ist und auf Wunsch der Angehörigen nicht auf einen britischen Soldatenfriedhof umgebettet wurde;

- an der Rückwärtigen Friedhofsbegrenzung, in der linken Ecke ein Reihengrab mit 1 jugoslawischen, 1 niederländischen, 1 polnischen und 3 sowjetischen Staatsangehörigen. 1 weiteres Grab eines slowakischen Kriegsgefangenen befindet sich in der Nähe. Sie starben im Zeitraum 1941 - 1945 in Visselhövede, Wehnsen und Drögenbostel.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis und weiterführende Informationen zum Kriegsende in Visselhövede siehe:
- Ulrich Saft: Krieg in der Heimat - Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, Walsrode 1988, Seite 307 ff.

sowie:

- www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/visselhoevede-ort52324/visselhoevede-ende-zweiten-weltkriegs-historiker-blickt-jahre-zurueck-4918739.html

 

 

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.