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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Vienenburg, Kath. Friedhof.

Nach den uns vorliegenden Informationen ruhen aus diesem Friedhof insgesamt 10 Tote des Ersten & Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einer halbrunden Gräberanlage hinter der Kirche.
Im Einzelnen:
- 1 deutscher Soldat, gestorben im November 1918
- 2 kriegsgefangene deutsche Soldaten, die am 6.8.1947 in einer britischen Arbeitseinheit bei der Sprengung der Muna Bad Harzburg tödlich verunglückt sind,
- 1 belgischer, 2 slowakische, 2 polnische, 1 ungarischer sowie 1 ukrainische Zwangsarbeiter/ -in, die im Zeitraum Ende 1939 - April 1945 in Goslar, Vienenburg und Wiedelah gestorben sind. Näheres über ihr Schicksal und die Todesumstände ist nicht bekannt.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Vienenburg, Kath. Friedhof.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.