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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Verden - Dauelsen, Städt. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen insgesamt 13 Kriegsopfer - deutsche Flüchtlinge aus den Ostgebieten, die am 22.02.1945 auf der Fahrt nach Verden in Dauelsen durch einen Luftangriff am 22. Februar 1945 auf den Zug getötet wurden.

Foto: Jörg Bomrowitz

Weiterführende Informationen zum Schicksal der Ostflüchtlinge in Dauelsen siehe:

- Web-Seite der Gemeinde Langwedel "Die Verkehrsentwicklung auf der Uelzener Bahn im Lauf der Jahrzehnte", Seite 5

Bilder von Verden - Dauelsen, Städt. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.