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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Velpke, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten Grabanlage im rechten Friedhofsteil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 94 Säuglinge und Kleinkinder aus der Ausländerkinderverwahranstalt Velpke.
- 76 Kinder polnischer sowie
- 18 Kinder sowjetischer Zwangsarbeiterinnen.
All diese Kinder wurden 1944 geboren und starben noch im gleichen Jahr an Krankheit, Unterernährung und Verwahrlosung.
Ein Gedenkstein trägt die Inschrift:HIER WURDEN IM JAHR 1944 OPFER DES II. WELTKRIEGS BEGRABEN: 76 POLNISCHE UND 15 RUSSISCHE SÄUGLINGE, GEBOREN VON ZWANGSARBEITERINNEN, GETRENNT VON IHREN MÜTTERN, STARBEN SIE AN ERSCHÖPFUNG IM KINDERHEIM VELPKE. IHRE LEIDEN SIND EIN TEIL DER GESCHICHTE EUROPAS DES XX. JAHRHUNDERTS.Landsleute aus Polen

Hinweis: Die Grabstätte ist vom Haupteingang aus ausgeschildert und leicht zu finden.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Ausländerkinder-Pflegestätte Velpke und dem Schicksal der Kinder siehe:

- Wikipedia - Ausländerkinder-Pflegestätte Velpke

- Webseite der Gemeinde Velpke - Gedenkstätte Kinderheim

Bilder von Velpke, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.