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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Uslar, Ev.- luth. Stadtfriedhof

Auf dem Uslarer Stadtfriedhof ruhen in 2 Grabfeldern - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 23 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:
- am Hauptweg in einer gepflegten Anlage im vorderen Friedhofsteil - 12 deutsche Soldaten, verstorben in Lazaretten oder in den Endkämpfen im April 1945 im Solling gefallen. (Auf den Grabkissen geht leider das Todesdatum nicht hervor)
- im oberen Friedhofsteil in der Nähe des Einganges Georg-Ilse-Str. - 11 sowjetische Kriegsgefangene/ Zwangsarbeiter. Auch diese Anlage macht einen gepflegten Eindruck.

Fotos:
- Anlage deutsche Soldaten - Volker Fleig 2012
- Zwangsarbeitergräber - Friedhofsverwaltung Uslar 2011

Bilder von Uslar, Ev.- luth. Stadtfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.