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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Uplengen - Remels, Alter Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen am Friedhofs- und Kircheneingang in 2 sehr gepflegten kleinen Anlagen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 Tote des Zweiten Weltkrieges.

Im Einzelnen:

- 8 Soldaten der 1. Polnischen Panzerdivision, die während der letzten Kämpfe mit deutschen Truppen vor der Teilkapitulation am 4. Mai 1945 in und um Remels gefallen oder kurz danach an ihren Verwundungen verstorben sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Uplengen - Remels, Alter Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.