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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Ulm - Neuer Friedhof

Auf dem neuen Friedhof in Ulm entstand während des 1. Weltkrieges eine Kriegsgräberanlage, die im 2. Weltkrieg sowie in den Nachkriegsjahren erweitert wurde. Die Größe des Feldes umfasst 10.180 qm und birgt 2.581 Tote.

Die Gräber der Toten liegen unter Grünflächen und sind mit kleinen Bronzekreuzen mit erhabener Schrift gekennzeichnet. Blumenrabatte und zahlreiche Baum- und Strauchgruppen geben dem Friedhof einen parkähnlichen Charakter.

Bilder von Ulm - Neuer Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.