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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Uetze - Dedenhausen, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 13 Tote des krieges und der Gewaltherrschaft: im rückwärtigen linken Teil:
- in einem Sammelgrab 6 polnische & sowjetische Zwangsarbeiter/-innen sowie 4 Kinder, die bei einem Luftangriff am 8. April 1945 ums Leben kamen,
- 1 polnische Zwangsarbeiterin, gestorben 1944 in einem Einzelgrab sowie
- 2 Kinder von sowj. Zwangsarbeiterinnen, gestorben im Februar/März 1945..

Fotos: Volker Fleig 2012

Quellenhinweis
zu den Zwangsarbeitergräbern auf dem Friedhof Dedenhausen siehe
- http://rattarium.de/d-wiki/zwangsarbeiter.php

Bilder von Uetze - Dedenhausen, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.