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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Tübingen

Die 256 Gefallenen des 1. Weltkrieges liegen auf dem Stadtfriedhof. Die Ruhestätten sind mit liegenden Namensteinen gekennzeichnet. Die 401 Toten des 2. Weltkrieges wurden auf dem Bergfriedhof, in einem unter Naturschutz stehenden Eichen- und Buchenhain, bestattet. Auf den vier Grabfeldern stehen verteilt Kreuzgruppen. Die Gräber sind durch Keramiksteine mit erhabener Schrift gekennzeichnet.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.