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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Troppau / Opava

Auf dem Stadtfriedhof von Troppau wurden auf den Parzellen XXI und XXIV ca. 800 Soldaten bestattet, deren Gräber als symbolische Grabhügel erkennbar waren. Das Gräberfeld wurde im Frühjahr 1999 unter Einbeziehung der alten Lindenallee und der ursprünglichen Randwege, die die ehemaligen Grabreihen erschlossen, umgestaltet.

Der Friedhofshauptweg wurde saniert und die Nebenwege erhielten ein Granitsteinpflaster. Ein Gedenkplatz vor der Lindenallee verbindet die beiden Gräberblöcke und bezieht den Friedhofshauptweg in die Gestaltung ein.
Hier steht ein Hochkreuz aus Granit und am Rand des Gedenkplatzes liegen die 10 Pultsteine aus Naturstein mit den eingestrahlten Namen, Daten und Dienstgraden der Toten.
Die Gräberfelder wurden planiert und als Rasenfläche hergerichtet. Symbolkreuzgruppen kennzeichnen die Gräberfelder und Gehölzpflanzungen rahmen die das Areal an drei Seiten begrenzende Friedhofsmauer ein.
Auf dem kleineren Grabfeld bildet eine Eibenhecke einen Sichtschutz zum Zivilfriedhof.

Der Friedhof wurde am 23. Oktober 1999 eingeweiht.

Öffnungszeiten:
Jan., Feb., Nov., Dez. 08.00 - 18.00 Uhr
März, Apr., Sept., Okt. 07.00 - 19.00 Uhr
Mai, Juni, Juli, Aug. 06.00 - 21.00 Uhr

Bilder von Troppau / Opava

Wegbeschreibung

Der Friedhof befindet sich im Stadtteil Predmesti (Straße Oticka) im Südwesten der Stadt.Von Olomouc (Olmütz) auf der Straße Nr. 46 (Olomoucka) kommend nach ca. 500 m dem grünen Hinweisschild "Metsky hrbitov" folgend nach rechts in die Pukynova (rotes Straßenschild) einbiegen und direkt auf den Friedhof zufahren.Das Grabfeld XXIV ist auf dem Übersichtsplan am Verwaltungsgebäude eingezeichnet und leicht zu finden.Dem zentralen Hauptweg geradeaus folgend, biegt man am letzten Querweg nach links ab und steht nach ca. 100 m an einer kleinen Friedhofsmauer vor dem etwas tiefer gelegenen Soldatenfriedhof.Opava Friedhofseingang 49°55'693"N, 17°53'.117"EOpava Grabfeld 49°55'35.69"N, 17°53'22.45"E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Tschechische Republik

Als Folge der politischen Situation in Osteuropa ist der Volksbund erst seit 1990 in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Tschechoslowakei (CSSR) offiziell tätig. In 1.635 Gemeinden der heutigen Tschechischen Republik gab es nach den Unterlagen der Deutschen Dienststelle 18.368 Gräber. Die auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei gefallenen Soldaten werden auf mindestens 178.000 geschätzt. Der Volksbund hat in den vergangenen achtzehn Jahren bereits 10 Friedhöfe ausgebaut. Dort ruhen derzeit 26.775 deutsche Kriegstote. Nach dem aktuellen Ausbau der letzten Anlage in Eger werden die Bauarbeiten in der Tschechischen Republik abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Volksbundarbeit wird sich dann auf die Suche nach den Kriegstoten, ihre Bergung und Bestattung verlagern. Über die Ziviltoten (Vertreibungsopfer) ist dem Volksbund nur wenig bekannt. Seit achtzehn Jahren sucht der Volksbund nach den Gräbern und birgt die Gefallenen. Die frühere tschechoslowakische Regierung hatte zwar die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts (Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949) durch Unterzeichnung und Ratifizierung formal akzeptiert, - dennoch blieb bis zur politischen Wende die Fürsorge für deutsche Kriegsgräber fast unmöglich. Der Artikel 30 des Deutsch-Tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages von 1992 enthält die Absichtserklärung beider Regierungen, die Kriegsgräber zu schützen und ihre Erfassung und Pflege zu ermöglichen. Auch die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997 bezieht die Frage der Renovierung von Grabstätten mit ein. Nach wie vor steht der Abschluss eines bilateralen Kriegsgräberabkommens aus, welches die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Tschechien auf eine gesetzliche und damit für alle Vertragspartner (z.B. Gemeindeverwaltungen) verbindliche Grundlage stellen würde. Erste Verhandlungen wurden Anfang 2001 aufgenommen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Volksbund arbeitet seit 1990 mit verschiedenen tschechischen Firmen zusammen, deren Tätigkeit in enger Absprache mit dem tschechischen Außen- und Innenministerium sowie dem Verteidigungsministerium erfolgt. Eingebunden in diese Aufgabe sind die Auslandsausschüsse des Parlamentes und des Senates sowie die kommunalen Verwaltungen.

Kriegsgräberabkommen in Tschechische Republik

27.02.1992 Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (BGBI. 1992 II S. 463 ff)