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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Stuppach

Ein schön gefügter Pflasterweg führt in sanfter Rundung auf die Kriegsgräberstätte. Sieben rauhbehauene Steinkreuze versinnbildlichen die sieben Leidensjahre des II. Weltkrieges. Die Stätte ist terrassenförmig angelegt. Auf liegenden Steinplatten sind die Namen der Toten in erhabener Schrift zu lesen. Die Mitte der Anlage bildet ein sarkophagähnliches Steingrabmal. Die Inschrift lautet: "Wer in sich Zukunft trägt, darf das Tote beschwören."Junge Menschen haben den Sinnspruch für ihre gefallenen Schulkameraden, die hier liegen, geprägt. Darunter steht: "Hier ruhen 63 deutsche Soldaten. Sie fielen am 6. April 1945. Unter ihnen neun Schüler des Duisburger Steinbart-Gymnasiums und 16 unbekannte Soldaten".

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.