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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Staufenberg - Landwehrhagen, Gemeindefriedhof

Auf dem Gemeindefriedhof Landwehrhagen ruhen insgesamt 40 deutsche Soldaten des PzGrenErsBtl 593, die in einem Begegnungsgefecht mit Teilen der aus Kassel angreifenden 69.USInfDiv beim Kampf um die Ortschaft Landwehrhagen am 5. April 1945 gefallen sind. Sie starben im Alter von 17 bis 19 Jahren.

Quellenhinweis: Ulrich Saft, Krieg in der Heimat ..bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl.,Walsrode 1996, S. 134ff.
Fotos: Jürgen Winkelbach

Bilder von Staufenberg - Landwehrhagen, Gemeindefriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.