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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Stahnsdorf

Dieser bedeutende Berliner Synodalfriedhof liegt nicht mehr innerhalb, sondern bereits außerhalb des Stadtgebietes. Der Berliner Stadtsynodalverband plante die Anlegung, als nach der Jahrhundertwende das aufstrebende Berlin mit den angrenzenden Vororten ca. 3 Millionen Einwohner zählte und somit drittgrößte Stadt Europas wurde. Diese Expansion führte zu umfangreichen stadtplanerischen Überlegungen, die sich auch auf das Friedhofswesen erstreckten. Die stark angewachsenen Berliner Kirchengemeinden benötigten dringend neue Bestattungsplätze, aber innerhalb des Stadtgebietes wurden entsprechende Flächen immer rarer und unerschwinglich. So erwarb der Stadtsynodalverband ein Grundstück, auf dem dann im Sinne eines Zentralfriedhofs Begräbnisplätze für die einzelnen Kirchengemeinden angelegt wurden. Heute ersichtlich in Abteilungsnamen wie z. B. Nathanael, Reformation oder Erlöser.

Im Rahmen der Überlegungen Albert Speers zur Schaffung von Germania als neue überdimensionale Hauptstadt des Dritten Reichs wurden große Friedhofsteile des Alten St. Matthäus-Friedhofs in Berlin-Schöneberg, die der geplanten Nordsüdachse im Wege standen, nach Stahnsdorf verlegt. Die Abteilung Neue Umbettung sowie die großen Wand-Erbbegräbnisse auf dem Südwest-Friedhof geben heute hiervon Zeugnis.

Es gibt 4 große Grabanlagen, davon 3 aus dem I. Weltkrieg. In der italienischen Anlage sind 1658 Soldaten bestattet, die als Kriegsgefangene im Winter 1917/1918 verstarben. Nebenan befindet sich die britische Anlage mit 1170 Gräbern, welche die britische Militärgräber-Fürsorge von insgesamt 146 anderen Friedhöfen aus dem östlichen Teil Deutschlands hierher verlegte. Die deutsche Anlage zählt 180 Soldatengräber und in der letzten Anlage des II. Weltkriegs befinden sich u. a. die Gräber von 313 deutschen Soldaten.

Bilder von Stahnsdorf

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.