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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Soltau - Wolterdingen, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 302 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in drei Grabfeldern:

- 269 Opfer eines KZ - Zuges, der aufgrund von Bombenangriffen auf das Bahnhofsgelände Soltau am Bahnhof Wolterdingen auf einem Nebengleis angehalten werden musste. Als die SS - Wachen merkten, dass britische Truppen nicht mehr weit entfernt waren, befahlen sie den Häftlingen, die Waggons zu verlassen, führten sie zu einem nahegelegenen Wald, liessen sie Gruben ausheben, töteten sie und verschwanden. Auf Befehl der britischen Besatzungsbehörden mussten die Toten dann von der deutschen Bevölkerung exhumiert und auf dem Wolterdinger Gemeindefriedhof bestattet werden. Nur wenige Namen sind von ihnen bekannt

- 27 ehemalige Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter unterschiedlicher Nationalität - meist Balten - aus dem DP - Camp Wolterdingen, die nach Kriegsende im Lager verstarben.

- 6 deutsche Soldaten, die am 17. April 1945 in den Kämpfen um die Stadt Soltau gefallen sind,

Fotos: Volker Fleig 2013

Weiterführende Informationen und Quellen zum Schicksal der Toten auf diesem Friedhof:

- Lager Wolterdingen

- www.geschichtsspuren.de/artikel/lager-zwangsarbeit-/93-lager-wolterdingen.html

- KZ-Züge auf der Heidebahn - Depesche aus Wolterdingen

- Endkämpfe Soltau: Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat...Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe", 2. Aufl., Walsrode 1989, S. 335 ff

Bilder von Soltau - Wolterdingen, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.