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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Söllingen, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 11 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- 6 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges aus Lazaretten oder Kriegsgebieten überführt,
- 1 deutscher Soldat, verstorben 1942 im Lazarett und überführt,
- 1 deutsche Dienstverpflichtete, verstorben 1944,
- 1 polnischer u. 1 sowjetischer Zwangsarbeiter, verstorben 1944 sowie
- 1 Unbekannter, ums Leben gekommen im April 1945

Die deutschen Gräber befinden sich im linken hinteren Teil des Friedhofs, die Gräber der Zwangsarbeiter hinter der Kapelle rechts

Fotos: Volker Fleig 2013

Weiterführende Informationenen zum Einsatz, Umfang und Schicksal von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern im Landkreis Helmstedt siehe Webseite:

- www.appelhans-verlag.de/leseprobe/Topographie_der_Erinnerung /Seite 26 ff

Bilder von Söllingen, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.