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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Sindelfingen, alter Fdh. beim Rathaus

Der Alte Friedhof von Sindelfingen liegt mitten im Stadtzentrum - und ist doch von Stille umgeben. Viele der alten Grabdenkmäler sind kunstgeschichtlich interessant. Den Friedhof gibt es seit ca. 1600. Er wurde mehrere Male erweitert. Die 1911 erbaute Friedhofskapelle ist, mit ihren historischen Elementen, sehenswert. Es bestehen nur noch wenige Grabrechte. Das Friedhofsgelände umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Die Kriegsgräber sowie mehrere Gedenktafeln befinden sich an der Nordseite. Sie erinnern an die über 400 Sindelfinger(innen), die im 2. WK als Soldaten oder bei Luftangriffen ums Leben kamen.

Fotos: Günter H. Todt
Textbeitrag: Ingrid Kretschmer

Bilder von Sindelfingen, alter Fdh. beim Rathaus

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.