Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Seesen - Münchehof, Städt. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Massengrab im linken Teil 23 unbekannte Opfer eines Eisenbahntransportes von Kz-Häftlingen aus dem Lager Mittelbau-Dora, der am 10. April 1945 auf dem Bahnhofsgelände stehenbleiben musste, weil zerstörte Bahngleise eine Weiterfahrt nicht mehr zuließen. Nach der Einnahme des Ortes zwei Tage später durch amerikanische Truppen wurden die halb verhungerten und verdursteten Häftlinge befreit. 23 von ihnen wurden tot aus den Waggons geborgen und danach auf dem Münchehofer Friedhof in einem Massengrab bestattet. Zusätzlich ist auf dieser Anlage 1 deutscher Soldat bestattet, der in den Apriltagen 1945 gefallen ist. Ein Gedenkstein und ein Kreuz auf der gepflegten Grabanlage erinnert an die Opfer.
Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den Todesmärschen der Kz-Häftlinge in der Harzregion und den grauenhaften Zuständen auf dem Bahnhofsgelände Seesen-Münchehof siehe auf den Webseiten des Vereins "Spurensuche in der Harzregion die Unterseiten:

- Harzer Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus in Seesen-Münchehof 2005

- Erinnerungsstätten an die Unmenschlichkeiten des Nationalsozialismus im Landkreis Goslar

Artikel des Seesener Beobachters online: Todesmärsche 1945 - Verein "Spurensuche" erinnert an Gräueltaten

Zur Historie des Gedenksteins auf dem Friedhof Münchehof siehe:

Jens-Christian Wagner: "Mittelbau-Dora. Die Erinnerung an das Konzentrationslager im deutsch-deutschen Grenzbereich" auf der Webseite der KZ Gedenkstätte Mittelbau-Dora

 

 

Bilder von Seesen - Münchehof, Städt. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.