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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Seelze, Alter Evangelischer Friedhof

Auf dem Alten Friedhof in Seelze ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt über 30 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- 3 deutsche Soldaten , verstorben 1941/42 & 1944

- etwa 30 Zwangsarbeiter aus Polen, ehem. Jugoslawien, ehem. Tschechoslowakei und ehem. Sowjetunion, die in Seelzer Unternehmen und bei Reichsbahneinrichtungen ums Leben kamen.

Vorhanden sind 2 Gräberreihen sowie ein Sammelgrab (Bild 2). Die Gräber werden gepflegt, sie sind für den Besucher aber nicht erkennbar, weil bis heute jegliche Grabkennzeichnung fehlt. Nach Auskunft der Stadtverwaltung gibt es jedoch Pläne, diesen beschämenden Zustand zu ändern.

Fotos: Frau Hardich-Rifai, Stadtverwaltung Seelze 14.11.2011

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier bestatteten Zwangsarbeiter

siehe:

- Webseite des Arbeitskreises für Regionalgeschichte Neustadt a. Rbge.

 

 

Bilder von Seelze, Alter Evangelischer Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.