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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Schladen, kath. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in Eizelgräbern im vorderen Teil Richtung Kirche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 2 polnische Zwangsarbeiter - gestorben 1944 & 1945 nach Kriegsende; 1 polnische Zwangsarbeiterin sowie 2 Kinder polnischer Zwangsarbeiterinnen - alle gestorben 1944, sowie
- 1 slowakische Zwangsarbeiterin, gestorben 1941.

Die Gräber sind nicht leicht zu finden und sehr schlecht gepflegt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Schladen, kath. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.