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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Scharnebeck, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer Kleinen gepflegten Gräberstätte im linken hinteren Teil des Friedhofs - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges von Heer und Luftwaffe.

Im Einzelnen:

- 4 von ihnen starben in Lazaretten 1940 - 43,
- 1 fiel im Luftkampf im Februar 1944 und wurde nach hier überführt.
- 2 weitere wurden nach Kriegsende hier begraben. Über ihre Identität und die Umstände ihres Todes ist nichts weiter bekannt.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Scharnebeck, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.