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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Sandweiler

"Die Soldatengräber sind die großen Prediger des Friedens." (Albert Schweitzer, Friedensnobelpreisträger)

Diese Kriegsgräberstätte für Gefallene des Zweiten Weltkrieges hat der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. in den 50er Jahren – als erste Anlage im Ausland nach dem Zweiten Weltkrieg – angelegt. Zur Erhaltung und Pflege der Anlage ist der Volksbund auf Spenden und Beiträge angewiesen. Junge Menschen aus Europa helfen in internationalen Jugendcamps bei der Pflege und bauen Brücken der Verständigung.

Während der schweren Kämpfe im Winter und Frühjahr 1945 im luxemburgisch-belgischen und luxemburgisch-deutschen Grenzgebiet hat der amerikanische Gräberdienst eigene und deutsche Gefallene aus der Kampfzone geborgen und sie in seinem rückwärtigen Heeresgebiet in zwei provisorischen Gräberfeldern bestattet: die Deutschen auf dem Gebiet der Gemeinde Sandweiler, die Amerikaner auf dem von Hamm (rund 1,5 Kilometer von einander entfernt). Nach Abschluss der Arbeiten durch den Gräberdienst der US-Armee zählte der deutsche Friedhof 5 599 Gräber.

Zwischen der luxemburgischen Regierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1952 das erste Kriegsgräberabkommen Deutschlands mit einem Nachbarland geschlossen.
Damals befanden sich noch an 150 Stellen in Luxemburg deutsche Soldatengräber mit insgesamt 5 286 Toten. Zumeist waren es Massengräber, über die nur unvollkommene Aufzeichnungen vorlagen. Der Volksbund bettete auch diese Toten nach Sandweiler um. Hier war genügend Gelände für eine Erweiterung und damit zur Anlage einer endgültigen deutschen Kriegsgräberstätte vorhanden. Durch die Umbettungen ergab sich die Möglichkeit, noch unbekannte Tote zu identifizieren. Rund 10 900 Kriegstote haben hier ihre letzte Ruhestätte erhalten.

Diese Anlage wurde am 5. Juni 1955 der Öffentlichkeit übergeben.

Die Toten dieses Friedhofes mahnen zum Frieden.

Die Patenschaft für diesen Friedhof hat der Landesverband Schleswig-Holstein übernommen.

Bilder von Sandweiler

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Luxemburg

Während der Kämpfe im Winter und Frühjahr 1945 in Luxemburg hat der amerikanische Gräberdienst eigene und deutsche Gefallene aus der Kampfzone geborgen und sie in seinem rückwärtigen Heeresgebiet in zwei provisorischen Gräberfeldern bestattet. Sie liegen im Bereich zweier benachbarten Gemeinden; die Deutschen in Sandweiler, die Amerikaner in Hamm. Im Jahre 1952 wurde zwischen der Großherzoglich-Luxemburgischen Regierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ein Vertrag über die Fürsorge für die deutschen Soldatengräber auf luxemburgischen Boden abgeschlossen. In Clausen liegt der alte Garnisonfriedhof der ehemaligen deutschen Bundesfestung Luxemburg, auf dem Gefallene aus dem Freiheitskrieg 1813, aus dem Krieg 1870/71 sowie aus den Jahren 1817 bis 1867 preußische Offiziere, Heeresbeamte und Soldaten, die in der Garnisonzeit verstorben waren, bestattet worden sind. Im I. und II. Weltkrieg wurden hier weitere gefallene Soldaten beigesetzt.

Kriegsgräberabkommen in Luxemburg

11.07.1959 Notenwechsel betreffend deutsche Friedhöfe in Luxemburg (BGBI. 1960 II S. 2105 ff) Die Deutsche Gesandschaft beehrt sich, dem Großherzöglich Luxemburgischen Außenministerium Kenntnis davon zu geben, dass die deutsche Bundesregierung ihr Einverständnis zu den nachstehenden am 30.5. in einer Besprechung zwischen Vertretern des Groß herzöglichen Außenministeriums und dem deutschen Gesandten getroffenen Vereinbarungen über die endgültige Beisetzung der in Luxemburg ruhenden deutschen Gefallenen erklärt. 1.) Die großherzoglich luxemburgische Regierung erklärt sich damit einverstanden, dass alle in Luxemburg beigesetzten deutschen Toten auf den bereits bestehenden Friedhof Sandweiler umgebettet werden, mit Ausnahme der Toten auf dem Friedhof Clausen. 2.) Den deutschen Toten auf diesen Friedhöfen wird ein dauerndes Ruherecht gewährt. 3.) Für die Ausgtabung der Toten und für die Wiedereinbettung in Sandweiler werden die für die Erdarbeiten erforderlichen Arbeitskräfte von der großherzoglichen Regierung zur Verfügung gestellt. 4.) Sie übernimmt außerdem den Transport von Leichen von Ihrem ursprünglichen Bestattungsort Sandweiler. 5.) In Sandweiler übernimmt sie die Toten zur Wiedereinbettung und planiert das Gelände nach Abschluss der Umbettung. Dies gemäß vorstehenden Artikeln zu erbringenden Leistungen erfolgen unentgeltlich. 6.) Die deutsche Bundesregierung stellt der luxemburgischen Regierung auf ihre Kosten ein Umbettungs in entsptechender Stärke zur Verfügung, das die Bergung und Identifitierung der Toten vornimmt. 7.) Sie stellt außerdem die Hüllen, in welche die Gebeine geborgen und in denen sie transportiert und wieder beigesetzt werden, auf ihre Kosten zur Verfügung. 8.) Die deutsche Bundesregierung wird den Friedhof nach Abschluss der Umbettungen auf ihre Kosten endgültig ausgestalten, und zwar aufgrund bisher gemachter langjähriger Erfahrungen, in der Weise, dass die Pflege der neu geschaffenen Anlage möglichst niedrige Kosten erfordert. 9.) Die deutsche Bundesregierung wird sich über die Ausgestaltung des Friedhofes mit der luxemburgischen Regierung verständigen und die endgültigen Pläne zur Genehmigung vorlegen. 10.) Die luxemburgische Regierung wird nach Fertigstellung des Ausbaues zunächst für ein Jahr die Pflege des Friedhofes unentgeltich übernehmen. Zur Pflege gehören nicht notwendig werdende Nachpflanzungen sowie das Instandhalten der Kreuze und etwaiger sonstiger Bauten. Nach Ablauf dieses Jahres werden beide Regierungen über die weitere Regelung endgültige Vereinbarungen treffen. Dies gilt auch für den Friedhof in Clausen, der ebenso wie Sandweiler instandgesetzt wird. 11.) Die deutsche Bundesregierung ist befugt, alle für den Ausbau des Friedhofes erforderlichen Materialien, soweit sie nicht in Luxemburg zu beschaffen sind, sowie Werkzeuge und Kunstgegenstände frei von Zoll und sonstigen Gebühren nach Luxemburg einzuführen. 12.) Umbettungen von deutschen Gefallenen nach Deutschland auf Antrag ihrer Angehörigen unterliegen der Genehmigung des Herrn Luxemburgischen Ministers des Innern. Die Genehmigung soll nur nach Vorlage einer vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. auszustellenden Bescheinigung über den genauen Grabnachweis erteilt werden. Die Deutsche Gesandtschaft benutzt diese Gelegenheit, dem Großherzoglich Luxemburgischen Außenministerium den Ausdruck ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu übermitteln. Luxemburg, den 23. Juni 1952 Abschrift: Kassel, d. 6.1.1953 B/-/K