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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Salzhausen, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen an der linken Friedhofsbegrenzung auf Höhe der Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 15 Tote des Ersten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Alle Gräber machen einen gepflegten Eindruck.Im Einzelnen:
- 7 russische unbekannte Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges in einem Sammelgrab;
In Einzelgräbern:
- 3 namentlich bekannte polnische Zwangsarbeiter, verstorben zwischen 1941 u. 1945;
- 1 namentlich bekannter holländischer Zwangsarbeiter, verstorben Anfang Mai 1945;
- 4 namentlich bekannte Zwangsarbeiter, von denen die Staatsangehörigkeit unbekannt blieb, verstorben 1943, 44 und April/Mai 1945

Nicht mehr vorhanden sind 5 Kindergräber, die 1944/45 in der Ausländerkinderpflegestätte Vierhausen an Vernachlässigung und Unterernährung gestorben sind und auf diesem Friedhof begraben wurden. Sie sind auch nicht in der Gräberliste aufgeführt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Salzhausen, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.