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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Salzgitter - Lebenstedt, Alter Friedhof

Auf dem alten, parkähnlichen Dorffriedhof im Ortskern Lebenstedt ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 96 Tote des Zweiten Weltkrieges und der Gewaltherrschaft in 3 gepflegten Gräberfeldern im linken hinteren Teil des Friedhofs. Im Einzelnen:

- 1 Gräberfeld mit 41 Deutschen, Soldaten, Wachperonal, Arbeiter und Angestellte der Reichswerke und anderer Rüstungsbetriebe, Eisenbahnpersonal der Werksbahnen sowie 2 Krankenschwestern. Sie starben im Zeitraum 1943 - 45 in Lebenstedt, Watenstedt, Drütte, Immendorf und Lichtenberg, die meisten wohl durch Luftangriffe auf die Reichswerke;

- 1 Gräberfeld mit 48 Deutschen, Frauen und Männer, davon 33 Lehrlinge der Lehrwerkstatt, die am 2. November 1944 Opfer eines Luftangriffes auf Immendorf wurden sowie weiteres Betriebspersonal der Reichswerke und 1 SS-Mann, die 1944/45 wohl auch durch Luftangriffe ums Leben kamen;

- 1 Grabfeld mit versteut liegenden Einzelgräbern von 7 ausländischen Zivilarbeitern links neben dem Gräberfeld der Lehrlinge der Lehrwerkstatt.

Fotos: Volker Fleig 2012

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.