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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Saalfeld/Saale, Hauptfriedhof

Zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sind auf dem Friedhof Saalfeld 3 Gedenkanlagen mit zahlenmäßig nachgewiesenem Opfer- und Gräberbestand zu finden.

Gräberfeld deutsche Kriegstote

Hier sind 130 Personen beigesetzt, die unter Kriegseinwirkungen in den Jahren 1940 bis 1945 ums Leben kamen. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um Zivilpersonen, darunter auch Kinder sowie unbekannte Soldaten.

<>bBombenopfer

Den Bombenangriffen auf die Stadt Saalfeld fielen in den Jahren 1944/45 insgesamt 234 Männer, Frauen und Kinder zum Opfer.
128 dieser Opfer sind hier bestattet.

Sowjetischer Ehrenhain

Hier ruhen in Einzelgräbern 76 umgekommene oder getötete Sowjetsoldaten, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, sowie in einem Sammelgrab unter dem Obelisken 19 sowjetische Bürger, die am 12. April 1944 bei Unterwellenborn von Faschisten erschossen wurden.

Erstellt:
Henrik Hug
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Landesverband Thüringen
Mai 2008

Bilder von Saalfeld/Saale, Hauptfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.