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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rüsselsheim

Den gemeinsamen Bemühungen von Stadt, Landesregierung und Volksbund gelang es, in den Jahren 1959/60 eine eindrucksvolle Anlage auf dem Rüsselsheimer Waldfriedhof zu schaffen, auf der 221 Kriegstote - deutsche Soldaten und Bombenopfer sowie Russen, Litauer, Belgier, Griechen, Holländer und Tschechen - ihre letzte Ruhestätte haben.

lm Frühjahr 1981 wurde dieser Friedhof eingeweiht und der Stadt in Obhut gegeben.

Bilder von Rüsselsheim

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.