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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rotenburg/Wümme - Waffensen, Gemeindefriedhof

Auf diesem kleinen Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 tote Zwangsarbeiter aus Polen und der ehem. Sowjetunion.
Das kleine gepflegte Gräberfeld liegt links vom Eingang an der vorderen Friedhofsbegrenzung. Die Gräber sind durch 2 Holzkreuze gekennzeichnet aber nicht mit Namen versehen, obwohl zwei der Toten namentlich in der Gräberliste aufgeführt sind:
- 1 polnischer Zwangsarbeiter, verstorben 1943 sowie
- 1 ukrainischer Zwangsarbeiter, verstorben im April 1945

Über das Schicksal der Übrigen ist nichts bekannt.

Fotos: Volker Fleig 2013

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.