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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rotenburg/Wümme, Städt. Friedhof Lindenstraße (Ehrenfriedhof I)

Auf dem sog. Ehrenfriedhof I des Städt. Friedhofes an der Lindenstraße ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 31 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:

- 27 namentlich bekannte deutsche Soldaten der Wehrmacht und 1 Unbekannter, die in Rotenburger Lazaretten noch vor oder unmittelbar nach Kriegsende verstarben, sowie
- 1 sowjetischer Soldat, vermutlich Angehöriger der Wehrmacht und
- 2 baltische zivile Bürger, die nach Kriegsende verstorben sind.

Das Ehrenfeld I ist eines der beiden Gräberfelder auf diesem Friedhof und liegt, vom Eingang Lindenstr. aus gesehen in der rechten Ecke des Friedhofes.

Fotos: Volker Fleig 2013

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.