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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rotenburg/Wümme - Mulmshorn, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof sollen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 zivile Opfer eines Luftangriffes vom 14. April 1945 ruhen. Die Gräberliste weist 2 Frauen und 3 Kinder aus. Diese Gräber konnten bei einer Friedhofsbegehung am 16.08.2013 nicht gefunden werden.

Das Bild weist dagegen einen deutschen Soldaten aus, der im März 1945 in einem Lazarett in Dinslaken verstorben ist und nach hier überführt wurde. Er ist nicht in der Gräberliste aufgeführt.

Foto: Volker Fleig 2013

Bilder von Rotenburg/Wümme - Mulmshorn, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.