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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Rosengarten - Vahrendorf, Kriegsgräberstätte

Auf dieser 1946 angelegten Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 47 Tote des Zeiten Weltkrieges:
- 1 serbischer Kriegsgefangener sowie
- 46 junge deutsche Soldaten von Marine, Luftwaffe, Volkssturm und Waffen-SS, die in der Nacht vom 25. auf den 26. April 1945, nur wenige Tage vor der kampflosen Übergabe Hamburgs nach einem sinnlosen Angriff auf Vahrendorf dort gefallen sind. Der Jüngste von ihnen war erst 15 Jahre alt. 16 dieser Soldaten blieben unbekannt.

Foto: Volker Fleig

Weiterführende Informationen und Quellenhinweise zu den Kämpfen um Vahrendorf am 25. / 26. April 1945 sowie zu den Gerüchten über die Umstände des Todes deutscher Soldaten siehe vor allem die Untersuchung von:

- Markus Denkhaus: "Vom Entstehen und Verschwinden einer politischen Sage", Hamburg, 2002

- Ulrich Saft: Krieg in der Heimat – Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser, Walsrode 1988, Seite 460 ff

- Artikel Die Welt vom 07.10.2011: "Ein sinnlos geopfertes Leben"

Bilder von Rosengarten - Vahrendorf, Kriegsgräberstätte

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.