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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Ronnenberg - Weetzen, Gemeindefriedhof

Auf dem Weetzener Friedhof ruhen insgesamt 30 Kriegsopfer:
- 3 polnische Zwangsarbeiter in einem Gemeinschaftsgrab
- in einem Massengrab 18 sowjetische Soldaten/Zwangsarbeiter, im Kalibergbau eingesetzt, gestorben am18.04.1945
- 6 sowjetische Soldaten/Zwangsarbeiter, ebenfalls im Kalibergbau eingesetzt, gestorben am 32. 04. 1945, in einem weiteren Gemeinschaftsgrab sowie
- 3 deutsche Soldaten in einem Gemeinschaftsgrab, davon 2 unbekannt, die am 9. April gefallen sind.

Fotos: Volker Fleig 2011

Weiterführende Informationen zur Lage der Zwangsarbeiter in der Region Hannover siehe Arbeitskreis Regionalgeschichte, Neustadt a. R.

Bilder von Ronnenberg - Weetzen, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.